Pitztal, Juli - Oktober 1999, Ausgrabungsprotokoll 8/4

Pitztal, Juli – Oktober 1999, Ausgrabungsprotokoll 8/4

Mit 20 Juli wurden 12 eingeborene Hilfsarbeitskräfte ausgewählt, welche bis Ende Oktober dieses Jahres auf der Gehaltsliste der Expedition standen. Selbstverständlich wurden bei den Arbeitsverträgen (obgleich die rechtliche Letztverantwortung als Arbeitgeber dabei der Freien Universität Izmir als zeichnungsberechtigter Rechtspersönlichkeit oblag und somit für strittige Fragen des Arbeitsrechts das Kreisgericht in Izmir/Türkei als erstinstanzliche Schlichtungsstelle nach türkischem Recht zuständig blieb) die österreichischen Bestimmungen des Arbeitsrechts übernommen und in einem schriftlichen Arbeitsvertrag ausgefolgt. Insgesamt umfasste dieses Team eingeborener Hilfskräfte acht Männer und vier Frauen, wobei die weiblichen Arbeitskräfte überwiegend im Versorgungsbereich und in der Trocken- als auch Nasssiebanlage eingesetzt wurden. Zuvor jedoch hatten sämtliche Hilfskräfte die eineinhalb-tägige, obligate Einschulung zu absolvieren, um dergestalt möglichst reibungslos in den Alltag dieser arteologischen Expedition eingebunden werden zu können. Der Nachmittag des 20. Juli diente der theoretischen Schulung die folgende Teilbereiche umfasst:

1.    Rechtliche Grundlagen: (österreichisches) „Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung [Denkmalschutzgesetz – DMSG]“, sowie „Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (1974)“. Hierbei wird das Hauptaugenmerk auf den Schutz und die Bewahrung, sowie die generellen Eigentumsverhältnisse von Fundungen aller Art gelegt.

2.    Grabungslehre: Art und Ablauf der Grabungen, Kompetenzverteilung und richtiger Umgang mit den Grabungsplänen (Tagespläne und Wochenpläne)

3.    Einführung in die „Allgemeine arteologische Kartographie“. Dies dient dem tieferen Verständnis der Anforderungen der wissenschaftlich, arteologischen Arbeit.

4.    Fundsichtung – Fundfreilegung – Fundsicherung – Fundbergung. Hierbei gilt es vor allem die systematischen Abläufe zu beachten um die höchstmögliche Qualität der Fundungen zu gewährleisten.

grabungswerkzeug, pitztal 1999, arteologie, dr. arkadaschDer nächste Tag (21. Juli) stand für die praktische Ausbildung zur Verfügung. Nach einem geführten Rundgang durch das Lager und einer Besichtigung des Bergecontainers sowie der Labor- und Leitungseinrichtungen wurde gemeinsam das ausgewiesene Grabungsgelände abgegangen und die Einteilung der unterschiedlichen Grabungszonen (AHDP, ANDP und ALDP) im Gesamtzusammenhang erklärt. Die verbleibende Restzeit dieses Tages diente dem praktischen Grabungsunterricht in einem Sondierungsgraben. Hier wurde der Umgang mit Pickel und Schaufel, Kelle, Pinsel und Spachtel im Detail vorgeführt und anschliessend eine Trockensiebung durchgeführt, wobei besonders die strikte Einhaltung der Materialientrennung und deren sortenentsprechende Deponierung praxisnahe veranschaulicht wurde. Den Abschluss bildeten die Einschulung an der elektrischen Schüttelsiebanlage im Nassverfahren und ein vollständig durchgespielter Arbeitsverlauf unter der Annahme einer fundrelevanten Scherbenbergung.

Diese Art der Einschulung der eingeborenen Hilfskräfte hat sich im Verlauf der bisherigen arteologischen Expeditionen in Nordtirol seit 1982 entwickelt und bewährt. In seiner Publikation „Die arteologische Tätigkeit am Fundort aus Sicht grabungstechnischen Abläufe (Freie Universität Izmir, Arteologisches Institut; Wissenschaftsblatt 4, 1996)“ hat Dr. Arkadasch Dag ausführlich zu dieser Thematik Stellung bezogen und diesen praxisorientierten Handlungsleitfaden entwickelt und ausformuliert.