Kitzbühel, Juli - Oktober 2003, Ausgrabungsprotokoll 6

Kitzbühel, Juli – Oktober 2003, Ausgrabungsprotokoll 6

Diese relativ rasche Erstellung sämtlicher infrastruktureller Einrichtungen konnte lediglich auf Grund der vorangegangenen Bewertungs- und Sondierungsarbeiten, sowie der kontinuierlichen administrativen Begleitung im Hinblick auf eine eventuelle Ausrichtung einer einschlägigen Expedition derart problemlos abgewickelt werden. Bereits im Jahr 2001 bestätigten die Sondierungsgrabungen von Dr. Arkadasch, der dazu extra mit einem kleinen Expertenteam aus Izmir angereist kam, die von Dr. Stephan Rheinthaler bei seinen Sichtungs- und Bergungsarbeiten erhobenen Befunde, dass es sich bei dieser Fundstelle mit grösster Wahrscheinlichkeit um eine arteologisch relevante Stätte handelt. Die dabei erfolgte areale Eingrenzung des Fundgebietes entspricht den harten Verhandlungen, die darüber mit den jeweiligen Grundbesitzern, respektive mit dem grössten Anteilsbesitzer, den Österreichischen Bundesbahnen, geführt wurde. Der oftmals diametrale Gegensatz zwischen einer geplanten Geländeverwendung (Neubau, Wegetrassierungen, Urbarmachungen …) und einer ausführlichen arteologisch-wissenschaftlichen Vor-Ort-Analyse bedingt, insbesondere unter der Berücksichtigung von ökonomischen und gesamtwirtschaftlichen Hintergründen, oftmals rasche Entscheidungen und entsprechende Kompromisse. Dabei gilt es das jeweils situativ Erreichbare gegenüber dem meist unmöglich Umsetzbaren sowohl inhaltlich als auch strukturell zu erfassen und gegenüber den jeweiligen Verhandlungspartnern konsequent und argumentativ zu vertreten. Gerade an einem Ort wie Kitzbühel, der von einer sehr starken winterlichen Tourismussaison abhängig ist und dessen zweites Standbein eine durchaus vertretbare Sommersaison darstellt, muss generell auf eine möglichst reibungslose Erreichbarkeit mittels Strasse und Bahn geachtet werden. An eine, wenn auch nur befristete Sperre der betroffenen Bahnstrecke, oder gar an eine lokale bzw. grossräumige Verlegung der Bahntrasse, war daher sowohl aus finanziellen als auch zeitlichen Gründen nicht zu denken und es wurde auch jedes Ansinnen in diese Richtung sofort mit aller Vehemenz, sowohl von Seiten der ÖBB als auch den politisch Verantwortlichen der Stadt Kitzbühel und dem Land Tirol, in aller Deutlichkeit abgelehnt. Umgekehrt war und ist es tatsächlich den Bauarbeiten der ÖBB zu verdanken, dass diese Fundung überhaupt entdeckt und sofort entsprechend gemeldet wurde.

Mit der (erstmaligen) finanziellen Beteiligung des Landes Tirol (österreichisches Bundesland, föderale Verwaltungseinheit mit eigener, vertraglich definierter Budgethoheit) musste zudem ein zusätzlicher stimmberechtigter Partner in den rechtlichen Rahmen dieser Expedition integriert werden, jedoch eröffneten sich damit gleichzeitig erhebliche kommunikative und administrative Vorteile insgesamt: so wurde etwa durch die Bezirksverwaltungsbehörde des politischen Bezirks Kitzbühel (das Bundesland Tirol ist in neun Verwaltungsbezirke eingeteilt, die nach den jeweiligen Sitzen der entsprechenden Bezirksverwaltungsbehörden benannt sind), die ihren Sitz in der Stadt Kitzbühel hat (als eigenständige und auch von der eigentlichen Stadtverwaltung separierte Behörde, deren Leitungsbestellung nicht durch eine demokratische Wahl, sondern mittels eines Verwaltungsprozedere der Landesregierung erfolgt) auf äusserst rasche und relativ unbürokratische Weise die Erlassung sämtlicher notwendiger Bewilligungsverfahren im Einvernehmen mit den jeweiligen Grundbesitzern und der lokalen, städtischen Verwaltung durchgeführt. Innert vier Tagen konnte so neben der Einmessung und provisorischen Einfriedung des Grabungsgeländes auch in ca. 100 m östlich vom Grabungsgelände, lediglich abgetrennt durch einen schmalen Waldstreifen, am Gelände einer Gehöftgruppe, am sogenannten „Riesberg“ das Expeditionslager errichtet werden. Die Verbindung zwischen Grabungsstelle und Expeditionslager erfolgte dabei über einen bestehenden schmalen, unbefestigten und einspurigen Weg; der lediglich mit geländegängigen PKWs  bzw. mit landwirtschaftlichen Zugfahrzeugen problemlos zu bewältigen ist. Die Zufahrt zum Expeditionslager selbst erfolgt über geteerte, teilweise einspurige Gemeindestrassen, ist jedoch ohne grössere Schwierigkeiten auch für LKWs befahrbar. Somit konnte die komplette Expeditionsausrüstung binnen weniger Tage vom Bahnhof Kitzbühel vor Ort verbracht werden, insbesondere die Containereinheiten mit ihren Labors, der administrativen Einheit und dem Bergungscontainer.

lageplan, kitzbuehel, 2003, arteologie, dr. arkadaschDie Grabungsstelle selbst befindet sich im nördlichsten Siedlungsbereich von Kitzbühel, im Anschluss an die „Siedlung Frieden“, und liegt westseitig begrenzt durch die Trasse der ÖBB auf einem ca. 30 m breiten Brachland, welches nach Osten von einem schmalen Waldstück eingefasst wird, das nach wenigen Metern in das Gras- und Weideland des Riesberges übergeht. Östlich der zweigleisigen Bahntrasse verläuft die Kitzbüheler Ache in Richtung Norden, die ihrerseits westlich von der Sankt-Johanner-Strasse für gut 150 m in ihrem Lauf parallel begleitet wird.

Durch diese Lage am Siedlungsrand von Kitzbühel konnten verkehrstechnische Einschränkungen im städtischen Alltag weitestgehend vermieden werden und es stellte sich im Verlauf der Expedition heraus, dass die Grabungen insgesamt durchaus einen – wenn auch bescheidenen – touristischen Mehrwert für die Gemeinde mit sich brachten.

Zudem gelang es sämtliche Mitglieder des Expeditionscorps fußläufig in Privatquartieren für die gesamte Dauer der Expedition unterzubringen; eine durchaus willkommene zusätzliche touristische Auslastung in der doch im Vergleich zu den Wintermonaten schwächeren Sommersaison.