Kitzbühel, Juli - Oktober 2003, Ausgrabungsprotokoll 7

Kitzbühel, Juli – Oktober 2003, Ausgrabungsprotokoll 7

Das Grabungsgelände selbst wurde bereits im Jahr 2001 vorsondiert und anschliessend mit einer generellen Sperre für jedwede baulichen Tätigkeiten belegt. Eine entsprechende Entschädigung, bzw. Ruhegebühr wurde im Nutzungsvertrag vereinbart und zu gleichen Teilen vom Arteologischen Institut der Freien Universität Izmir und dem Bodenfond des Landes Tirol übernommen. Damit war gewährleistet, dass sämtliche Grundeigentümer diesem Duldungsrecht entsprachen und es zu keinerlei weiteren Eingriffen im ausgewiesenen Gelände kam.

bahntrasse, kitzbuehel, 2003, arteologie, dr. arkadaschSowohl die Geländeeingriffe entlang der Bahntrasse der ÖBB als auch die kurzfristig durch Dr. Arkadasch Dag und seinem Team im Mai 2001 durchgeführten Sondierungen wurden mit entsprechendem Material fundbewahrend verschüttet. Diese Verschüttungen wurden jeweils zuunterst mit einer Schichtung von 30 cm aus 0,5 er Kalkkieseln ausgelegt um derart eine dauerhafte Drainagierung zu erreichen. Darüber folgte eine Schüttung aus mit Silicaten angereichertem, gewaschenem Schotter. Als nächster Schritt wurde flächendeckend ein Vlies aufgebracht, wie es üblicherweise als Trennlage beim Strassenbau verwendet wird, ehe die endgültige Verschüttung aus originärem Aushubmaterial aufgebracht wurde. Abschliessend erfolgte eine florale Bestückung mit flachwurzelnden Gräsern, um der natürlichen Erosion durch Wind und Wetter vorzubeugen. Weitere Sicherungsmassnahmen konnten zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeführt werden.

Die genaue Lokalisierung der Grabungsstätte kann mithilfe folgender GPS-Daten kartografisch erfolgen: (Ergänzung vom 25.Mai 2007)

Bereits bei den Vorabuntersuchungen des Geländes im Mai 2001 hat sich erfreulicherweise herausgestellt, dass wider Erwarten die Führung der Bahntrasse lediglich einen beschränkten direkten Einfluss auf das östlich der Trasse anschliessende Gelände mit sich brachte. So wurde lediglich im Nahbereich des Bahndamms ostseitig zwischen einem und zweieinhalb Metern das originäre Gelände bautechnisch mit einbezogen und stellenweise bis zu einer Tiefe von eineinhalb Metern abgetragen und mit grobschottrigen Kieseln verfüllt, während westseitig, hin zur Kitzbüheler Ache der Bahndamm, entsprechend den hydrogeologischen Erfordernissen, bis unterhalb der Grundwassergrenze rigoros durch die Einbringung von fundamentierendem Bruchgestein verstärkt. Diese Vorgangsweise ist dem Trassenverlauf entlang der Kitzbüheler Ache geschuldet, um sowohl hohe Wasserstände, wie sie etwa zur Zeit der Schneeschmelze oder bei Starkregen auftreten, als auch Hochwässer (die vornehmlich in den Sommermonaten nach langanhaltenden Regenperioden immer wieder auftreten) ohne verkehrstechnische Einschränkungen zu bewältigen und jede Form von Unterspülungen des Bahndamms in derartigen Wettersituationen zu vermeiden. Zudem stellt insbesondere der Geländebereich in dem die Grabungsstätten liegen durch den westseitigen Verlauf der Sankt-Johanner-Strasse an der Kitzbüheler Ache ein besonderes Risiko dar, da mit dem Ausbau der Bahn und der Strasse zu beiden Uferseiten der Kitzbüheler Ache eine flaschenhalsartige Rinnenführung des Gewässers erfolgte, welches bei hohen Wasserständen folglich zu einem reissenden Fluss anwächst, der sowohl von seinem Strömungsverhalten, als auch vom Materialgeschiebe her ein nicht zu unterschätzendes Risiko birgt. In derartigen Situationen dringt durch die reine Gesteinsschüttung des Bahndamms regelmässig Sickerwasser in das ostseitige Gelände, jedoch wird gleichzeitig durch den Bahndamm nicht nur eine Verschlammung des Grabungsgeländes verhindert, sondern auch ein irreversibler Bodenabtrag und damit einhergehend ein Verlust von Artefakten und/oder sonstigen arteologisch relevanten Fundungen.

Bedingt durch die Nähe zur Kitzbüheler Ache wurde – zumindest laut den vorhandenen historischen Quellen – wurde dieses Gelände vor dem Bau der Eisenbahnstrecke lediglich als offenes Weideland genutzt, sodass bis auf die baulichen Veränderungen durch die Trassenführung mit hohen Wahrscheinlichkeit von keinen zusätzlichen geländeverändernden und siedlungstechnischen Eingriffen auszugehen ist.