Kitzbühel, Juli - Oktober 2003, Ausgrabungsprotokoll 19

Kitzbühel, Juli – Oktober 2003, Ausgrabungsprotokoll 19

Für jede religiöse Okkupierung einer Gemeinschaft ist es auf Dauer unablässlich, die bisherigen religiösen Mythen, Sagas und Traditionen, sowie einen bestimmten Teil der jeweiligen zeremoniellen Plätze in die alltäglichen, rituellen Abläufe zu integrieren und dann, in einer weiteren Phase dieser gesellschaftlichen Ausrichtung den gesamten Jahresablauf mit Festen, Vorbereitungszeiten (wie etwa ritualisierten Fastenzeiten) und dementsprechenden Verhaltensregeln Schritt für Schritt an die neue und herrschende Religion anzupassen. Diese „spirituelle Übernahme“ (Johanna Edith Jaspers; „Religion – eine Geschichte der Gewalt“, Haifa, Publishing House, 1997) erfolgt in vier Abschnitten, wobei die einzelnen Übergänge dieser Abschnitte nicht immer streng datierbar sind.

Abschnitt 1: die schleichende, oftmals von der herrschenden Kaste als illegal erklärte Verbreitung der „neuen Lehre“, verbunden mit vereinzelten, meist noch gewaltlosen Konfrontationen in kleinem, überschaubaren Ausmass.

Abschnitt 2: die „neue Lehre“ hat sich zu einer nicht mehr zu ignorierenden, gesellschaftlichen Grösse entwickelt und ist nicht mehr länger durch ledigliche Duldung in den jeweiligen gesellschaftlichen Kontext mit einzubeziehen. Dies führt entweder zu direkten Verfolgungsmassnahmen seitens der herrschenden Eliten, wobei hier meist kultische und machtpolitische Beweggründe Hand in Hand gehen, oder aber auch zu nahezu bürgerkriegsähnlichen Zuständen, wobei dabei die Instrumentalisierung jedweder kultischen Inhalte propagandistische Züge annimmt und nicht selten dazu führt, dem jeweilig anderen sowohl den Status des schützenswerten Bürgers als auch des gleichberechtigten Menschen insgesamt abzusprechen.kultus, kitzbuehel 2003, dr. arkadasch, arteologie

Abschnitt 3: Nach oft jahrzehntelangen gewalttätigen Auseinandersetzungen wird die siegreiche „neue Lehre“ zur bestimmenden, monopolistischen Glaubensform, die parallel dazu sowohl den legislativen als auch exekutiven Bereich der säkularen Administrationseinrichtungen weitestgehend übernimmt. Dies führt zu einer allmählichen Befriedung der Gemeinschaft unter dem Primat der neuen kultischen Ordnung. Dauerhaft kann sich diese neue Elite jedoch nur halten, wenn es ihr gelingt die neue Glaubenslehre in den Alltag der beherrschten Massen nachhaltig zu implementieren. Dies erfolgt mittels:

  1. Zerstörung ausgewählter bisheriger Kultstätten mit gleichzeitiger Verdammung der althergebrachten Glaubensinhalte und deren Etikettierung als „ungläubig“ und/oder „heidnisch“.
  2. Übernahme des grossteils der bisherigen Kultstätten und deren schrittweiser Anpassung an die kultischen Erfordernisse der „neuen Lehre“.
  3. Systematischer Einbeziehung der bisherigen kultischen Festivitäten samt deren traditionellen Abläufe in Form eines ritusbildenden Zeremoniells, das entsprechend den spirituellen Vorgaben die Lebensgewohnheiten der Untertanen sinnstiftend berücksichtigt.
  4. Gesetzlicher Vorgaben, die einerseits das Primat der „neuen Lehre“ legalisieren und anderseits sicherstellen, dass in sämtlichen gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Bildung, Ehewesen, Erziehung und Vermögensbildung die „neue Lehre“ als Grundlage jeglicher Entscheidungsfindung anerkannt wird.

Abschnitt 4: Die Degeneration der „neuen Lehre“ wird abschliessend bedingt durch ihre zwangsweise statische Verhaftetheit in reiner Dogmatik und einer oft gleichzeitigen dekadenten Lebensgestaltung der kultischen Eliten aus. Dies führt zur Entstehung radikaler kultischer Gruppierungen und in weiterer Folge zu Abspaltungen und gegenseitiger Missachtung. Die vermeintliche Rückbesinnung auf proklamierte „wahre Werte“ begünstigt dabei das Aufkommen neuer kultischer Ansätze und ebnet den Weg für neue kultische Strömungen und Gemeinschaften.

Je näher dabei inhaltlich die Positionen und Lehrmeinungen übereinstimmen, desto vehementer werden dabei die entsprechenden Auseinandersetzungen geführt und führen, historisch gesehen, wiederum zu Abschnitt 1.