Kitzbühel, Juli - Oktober 2003, Ausgrabungsprotokoll 23

Kitzbühel, Juli – Oktober 2003, Ausgrabungsprotokoll 23

Es gilt somit bei allen Grabungen – sowohl den archäologischen als auch arteologischen – etwaige Funde zu allererst zu sichern und zu bergen, um sie vor dem Zugriff lokaler Behörden zu schützen. Mag auch die in der Vergangenheit angewandte Praxis der Verbringung selbst bedeutender und gewichtsmässig durchaus transportproblematischer Fundstücke in ausländische Museen heutzutage mehr als fragwürdig erscheinen, so ist sie dennoch, und gerade jeweils im Hinblick auf die entsprechenden lokalen Begebenheiten eine zumindest in Ansätzen positiv zu bewertende Vorgangsweise, nämlich dann, wenn im ursprünglichen Fundland weder eine adäquate sicherte Verwahrung und eine dem Stand der Wissenschaft entsprechende Konservierung noch eine objektive und spartenübergreifende wissenschaftliche Analyse, Befundung und Bewertung möglich erscheint.

Nicht umsonst stehen daher auch seit der Expedition im Stubaital (1985) sämtliche Expeditionen des Arteologischen Teams der Freien Universität Izmir unter der Patronanz der UNESCO, um auf diese Weise dem Grundsatz zu entsprechen, dass generell jede historische Ausgrabung die auf Funde älter denn 150 Jahre stösst, nicht mehr als rechtlicher Besitzstand einer Nation, eines Staates gelten, sondern, entsprechend der Internationalen Übereinkunft zum Schutz und der wissenschaftlichen Aufarbeitung von archäologischen und arteologischen Ausgrabungen, als geistiges Weltkulturerbe betrachtet werden.

Dieser Ansatz gewährleistet allen staatlichen Universitäten weltweit, deren Regierungen bis dato diese Übereinkunft ratifiziert haben, einen möglichst umfassenden Zugriff auf sämtliche Forschungsergebnisse und somit eine ständige Verifizierung und Falsifizierung der hiezu publizierten wissenschaftlichen Abhandlungen. Mit der zunehmenden Digitalisierung im textlichen als auch bildgebendem Bereich werden dabei vollkommen neue und zeitnahe Formen internationaler Zusammenarbeit entwickelt, die im positiven Sinn einer nationalen Vereinnahmung von Funden und Fundergebnissen von sich aus entgegenstehen und somit einer übergeordneten Sichtweise und Beforschung, über Grenzen, Kontinente und auch Ideologien hinweg, für ein gemeinsames Ganzes dienen.

Dabei muss und kann der Begriff von „Hochkultur“ nur mehr lediglich einen Parameter der Beschreibung umfassen, aus dem jedoch keinerlei Begründung für irgendwelche eigene nationale Interessen ableitbar ist. Zu sehr wird immer deutlicher, dass lediglich in einer kontextuellen Zusammenschau über Siedlungsräume, soziobehavioristische Entwicklungen und / oder ökonomische Ausformungen eine fundierte Diagnose innerhalb einer lokalen Sozietät sinnvoll wird, da nur auf diese Weise die Beeinflussung durch transitale und insitale Ursachen zusätzlich manifestiert werden kann.parthenon modell, kitzbuehel 2003, dr. arkadasch, arteologie

Unter diesen Gesichtspunkten wird klar, dass sowohl die Verbringung der „Elgin Marbles“ im Jahre 1801 nach Grossbritannien, als auch die zahlreichen sonstigen Funde, die im Laufe der letzten zwei Jahrhunderte in europäische Museen verbracht wurden, unter den damaligen Umständen durchaus argumentiert werden können, wobei festzuhalten bleibt, dass damit die Frage der Restitution nicht beantwortet ist, sondern, sofern die beste wissenschaftliche Sicherung und Konservierung gewährleistet ist, eindeutig zu Gunsten der ursprünglichen Fundländer zu entscheiden sein wird.

Es geht bei dieser Fragestellung nicht um die Klärung von Besitzständen, vielmehr einzig und allein um die Wahrung des ursprünglich bedingten Konnexes in der jeweiligen soziokulturellen Epoche.