Kitzbühel, Juli - Oktober 2003, Ausgrabungsprotokoll 28/4

Kitzbühel, Juli – Oktober 2003, Ausgrabungsprotokoll 28/4

Die ersten eingehenden humanbiologischen Untersuchungen wurden am Anatomischen – sowie dem Pathologischen Institut der Universität Innsbruck durchgeführt, um einerseits möglichst genaue Erkenntnisse über Alter; Geschlecht und Lebensumstände zu erhalten, aber auch um unnötige Transportwege nach Izmir bzw. Cambridge (den beiden führenden Instituten im Bereich der Arteologie) in diesem frühen Stadium nach der Bergung zu vermeiden und somit erst nach erfolgter Polyglacialisierung (Verfahren nach P. Stolz) diesen humanoiden Fund einer generellen wissenschaftlichen Aufarbeitung zur Verfügung zu stellen. Ziel dieser Untersuchungen ist die Feststellung der „allgemeinen Daten“, die vorab dazu dienen, jedes Fundstück einer ersten und beweisbaren Katalogisierung zuzuführen. Je mehr verifizierbare Datei hiebei angelegt werden können, umso effizienter ist nachfolgend eine sparten- und fächerübergreifende Gesamtanalyse des Fundes im speziellen, aber auch in weiterführender Weise, die Historie seiner soziokulturellen Einbindung innerhalb eines bestimmten Habitatsbereiches möglich.

Die Untersuchungen in Innsbruck wurden dabei erstmalig unter der Obhut der Leiterin des Archäologischen Instituts der Universität Bologna, Frau DDr. Celestine Prochazka durchgeführt, die in einer Online-Schaltung bei allen wesentlichen Besprechungen zugeschaltet war und gemeinsam mit Dr. Arkadasch Dag den Pathologen und Anatomen der Innsbrucker Universität die entsprechenden Parameter der archäologischen als auch arteologischen Fragestellungen verdeutlichten, um so das Augenmerk auf Details zu richten, die im Normfall ausserhalb des pathologischen Interesses liegen, bzw. war es hin und wieder notwendig das gewohnte Prozedere pathologischer Abläufe zu stoppen um den Fund als solchen vor unwiederbringlicher, teilweiser Zerstörung zu retten. Hiebei gebührt besonders Mag. Peter Stolz mit seinem Polyglacialisierungsverfahren besonderer Dank, der es sehr anschaulich vor Ort verstand mittels seiner Methode zu verdeutlichen, dass nachfolgende Untersuchungen an diesem organischen Material jederzeit möglich sind, ohne jedoch dabei irreversible Kollateralschäden in Kauf nehmen zu müssen. Dass diese Vorgangsweise unter Umständen diametral zu den Intentionen der Pathologie im allgemeinen steht, war von Beginn an klar, es zeugt jedoch von der Qualität der interdisziplinären Zusammenarbeit, dass beinahe wie selbstverständlich der Forschergeist über die jeweils eigenen tradierten Ansichten obsiegte und in gegenseitigem Respekt und Einvernehmen innert kürzester Zeit hochqualitative Ergebnisse erzielt werden konnten.protokollierung humanoider fund, kitzbuehel 2003, dr. arkadasch, arteologie

So handelt es sich bei diesem am 28. August 2003 im Ausgrabungsgelände „Kitzbuehel“ gefundenen humanoiden Fund um einen rechten Unterarm, der post mortem direkt unter dem Gelenksbereich des Ellbogenkomplexes mittels eines scharfen Gegenstandes abgetrennt wurde. Ob es sich dabei um eine spezielle Art von Säge gehandelt hat lässt sich zum momentanen Zeitpunkt nicht feststellen, klar ist aber, dass die knöchernen Schnittstellen in einem zweiten Arbeitsschritt begradigt und geglättet wurden, um einen möglichst sauberen Abschluss für nachfolgenden Konservierungsarbeiten zu erhalten. Das Knochenmark wurde dabei entfernt, aber, und dies ist erstmalig bei humanoiden Funden in Nordtirol zu beobachten, die Hauptsehnenstränge hin zur Handwurzel wurden, soweit sie nach der Durchtrennung noch aus dem Gewebe zu lösen waren, unter Zug gesetzt und mittels metallenen Stiften an Elle und Speiche fixiert. post polyglacialisierung, kitzbuehel 2003, dr. arkadasch, arteologieDiese Technik impliziert, dass die verstorbene oder getötete Person unmittelbar nach dem Tode, zumindest aber vor dem Einsetzen der Leichenstarre dieser postmortalen Amputation unterzogen wurde, da ansonsten eine derartige Vorgangsweise unmöglich gewesen wäre.

Da keinerlei rituelle Hinweise auf irgendeine Form eines Menschenopfers gefunden wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die entsprechende Person entweder eines natürlichen Todes verstorben ist, oder aber tödlich verunfallte, bzw. in einer gewalttätigen Auseinandersetzung ihr Leben lassen musste. Auszuschliessen ist dabei, dass es sich um ein Hinrichtungsopfer handelt, da für verurteilte Delinquenten (sowohl in religiöser als auch säkularer Hinsicht) zu keiner Epoche irgendwelche konservierende oder mumifizierende Techniken angewandt wurden.