Kitzbühel, Juli - Oktober 2003, Ausgrabungsprotokoll 28/5

Kitzbühel, Juli – Oktober 2003, Ausgrabungsprotokoll 28/5

Die gewebsforensischen Untersuchungen dieses humanoiden Fundes wurden wiederum vom bewährten Team um Frau Prof. habil. Dr. Esther Goldblüh vom Forensischen Instituts der Universitätspathologie in Bremen durchgeführt. In ihrem vorläufigen Abschlussbericht schreibt sie unter anderem:

Beim vorgelegten Objekt handelt es sich um einen rechten Unterarm einer männlichen Person die zum Zeitpunkt des Ablebens zwischen 35 und 40 Jahre alt gewesen sein dürfte. Diese Altersbestimmung basiert auf der dermatochronischen Analyse der Nagelbette und Fingernägelüberreste und kann mangels sonstiger entsprechender organischer Überreste (wie Zähne, Haare, etc.) mit einer Genauigkeit von +/- 2,5 Jahren angegeben werden. Weder die Handinnenseite noch die Handoberfläche weisen Spuren von Verletzungen durch Gewalteinwirkung auf. Es sind auch keine äusseren oder inneren (soweit dies im röntgenologischen Bildverfahren eines Mumienpräparats feststellbar ist) frühere und somit verheilte Verletzungen zu erkennen. Trotz der Einbalsamierung ist deutlich erkennbar, dass weder arbeitsbedingte Schwielen noch anatomische Veränderungen wie sie durch langjährige, einseitige Abnützungsprozesse infolge manueller Arbeits­verrichtungen entstehen, vorzufinden sind. Sowohl die Hand als auch der Unterarm, der bis zum Gelenksbereich des Ellenbogens reicht, legen den Schluss nahe, dass es sich bei dieser männlichen Person um einen Angehörigen zumindest der damaligen gesellschaftlichen Mittelschicht gehandelt haben muss, da sowohl Die Nagelbette samt Nagelwurzeln auf regelmässige Maniküre schliessen lassen. Soweit vom heutigen Standpunkt aus feststellbar wurden sowohl der Handrücken als auch der Unterarm einer regelmässigen Enthaarung unterzogen, wobei die Frage unbeantwortet bleiben muss, ob speziell die Enthaarung des Unterarms nicht einzig dem Einbalsamierungsprozess geschuldet wurde, da zum Ellenbogen hin die Unterarmaussenseite von einigen wenigen grösseren Hautporen unterbrochen ist, die gegebenenfalls auf eine Enthaarung post mortem schliessen lassen könnten.

Zum Mumifizierungsprozess:

Nach dem Ausbluten und der Fixierung der bewegungsrelevanten Fingersehnen an Radius (Speiche) und Ulna (Elle) und einer damit verbundenen, dauerhafte zu erzielenden Hand- und Fingerhaltung, erfolgte eine bis zu 14 tägige Dehydrierung in Form einer Einlagerung in Salz, die sich in ihrer typischen Pigmentierung der Lederhaut niedergeschlagen hat. Im nächsten Schritt wurde der gesamte Unterarm in eine Art Teig eingebettet (Mischungsverhältnis: 2 Teile Lehm, 1 Teil Salz) um verbliebene Restfeuchtigkeit heraus zu lösen und gleichzeitig einen luftdichten Abschluss des organischen Materials zu gewähren, um dergestalt sowohl Verwesungsprozesse als auch fungizide Verunreinigungen, die zu einer späteren Gewebs- und Knochenzerstörung von innen her führen könnten, zu vermeiden. Reste dieser Lehm-Salzmischung wurden in Spuren im Nagelbett des digitus minimus (Kleiner Finger) vorgefunden.harzgewinnung, kitzbuehel 2003, dr. arkadasch, arteologie

Die Einbalsamierung erfolgte in einem Mehrschichtverfahren. Die dafür verwendete Paste wurde aus floralen Hartholzpechen hergestellt. In nicht eindeutig verifizierbaren Mischungsverhältnissen wurde dafür das Harz der nicht zu dieser Zeit im Alpenraum heimischen Walnuss (Juglandaca) und der Sumpf-Eiche (Quercus palustris) mit Potasche und ungelöschtem Kalk vermengt und vermutlich in einem zumindest mittelstark erwärmten Gemenge in mehreren Schritten aufgetragen, wobei auf Grund der Objektgrösse davon ausgegangen werden kann, dass diese Balsamierungen im Tauchverfahren durchgeführt wurden. Chemisch betrachtet erfolgt dabei eine Beizung mit gleichzeitigem luftdichtendem Abschluss, der sowohl eine desinfizierende als auch konservierende dauerhafte Wirkung entwickelt.