Brixental, Mai - Oktober 2007, Ausgrabungsprotokoll 23

Brixental, Mai – Oktober 2007, Ausgrabungsprotokoll 23

Der 15. August gilt in der Republik Österreich als gesetzlicher Feiertag, obwohl dieser Festtag von seiner Bedeutung her einzig religiös besetzt ist und keinerlei säkulare Grundlage besitzt. Dieser Feiertag ist der sogenannten Jungfrau Maria gewidmet, die als Mutter von Jesus Christus angesehen wird, welcher der religiösen Anschauung nach als Sohn Gottes auf die Welt gekommen ist. An diesem Tag wird der Aufnahme dieser Jungfrau Maria in den Himmel (~ Paradies) gedacht, wo sie an einem speziellen Platz in diesen Götterreigen aufgenommen worden sein soll, der in sich aus einem Dreigestirn besteht: nämlich aus dem obersten Gott, welcher auch, zumindest der neueren Überlieferungen nach Gottvater genannt wird, aus seinem Sohn namens Jesus und aus einer wohl eher geistig zu verstehenden Götterfigur, die als „Heiliger Geist“ bezeichnet und in der Darstellung meist als weiße Taube verkörpert wird.

Alleine schon diese mystische Beschreibung zeigt, wie nahe das Christentum, und hier wieder insbesondere der Katholizismus, in seiner inneren Ausgestaltung sich an wesentlich ältere Überlieferungen und Mythen hält. So sei hier im Bezug auf die Jungfräulichkeit der „Mutter Gottes“, also dieser Jungfrau Maria, auf das gilgamesch epos, uni heidelberg, dr. arkadasch, arteologie,Gilgamesch Epos (Gischgimmasch) aus dem 12. Jahrhundert vor Christi Geburt (verschriftlicht im 7. Jahrhundert vor Christus) verwiesen, in welchem bereits von einer jungfäulichen Geburt gesprochen wird. Auch andere thematische Erzählbereiche haben über den Umweg des jüdischen Tanach ihren Einzug in das sogenannte „Alte Testament“ des Christentums gehalten, das in seiner Ausführung nahezu ident mit dem Tanach ist sowie Teile aus der um 250 vor Christus entstandenen Septuaginta enthält.

Wesentliche Teile daraus, aber auch aus dem „Neuen Testament“, welches in vier verschiedenen als Evangelien bezeichneten Büchern unter anderem das Leben und Wirken von Jesus Christus beschreibt, haben in weiterer Folge ihren Niederschlag im Koran gefunden. Mythohistorisch betrachtet besitzen somit alle drei grossen monotheistischen Religionen gemeinsame Wurzeln, deren erster verschriftlichter Ursprung in Altbabylonien zu finden ist.

Die Verehrung der „Mutter Gottes“, in Person der „Jungfrau Maria“ ist jedoch in dieser Ausformung einzig dem Christentum vorbehalten, wobei hier besonders die systemimmanenten, theologischen Definitionen im Katholizismus sowie in den als „orthodox“ bezeichneten Abspaltungen Osteuropas zu erwähnen sind, die sich geschichtlich aus dem Einflussbereich des späten Oströmischen Reichs entwickelt haben.

In den katholischen Ländern, zu welchem auch die Republik Österreich zu zählen ist, zeigt sich der nach wie vor, trotz einer säkularen Verfassung, bestehende Einfluss der Kirche im Bezug auf die Marienverehrung in mehreren spezifischen Feiertagen, wie etwa dem 8. Dezember (Fest der Unbefleckten Empfängnis – dies soll bedeuten, dass die Jungfrau Maria ohne Sünde empfangen wurde), oder eben dem 15. August, dem Fest der „Himmelfahrt“ von Maria, der Mutter von Jesus.

Dieser 15. August gilt in Tirol als gesetzlicher Feiertag, ist somit arbeitsfrei und der überwiegende Teil der Geschäfte und Institutionen ist an diesem Tag geschlossen. Der klerikal-zeremonielle Ablauf an diesem Tag wird von einer Prozession bestimmt, einem zuvor festgelegtem Rundgang durch die nähere Umgebung des jeweils bestimmenden und kultzentralen Kirchenbaus, an welchem neben der Priesterschaft die poltische Führung der jeweiligen Siedlung, sowie verschiedene, teils uniformierte Abordnungen unterschiedlicher Vereine sowie Blasmusikkapellen teilnehmen, und in einem nachfolgenden, bzw. zwischengeschobenem Teil die gewöhnliche Bevölkerung mit Gebet und kirchlichen Gesängen mitpilgert. Dieses durchaus pittoresk anmutende Schauspiel lockt mittlerweile auch zahlreiche Zuschauer an die entsprechenden Strassenränder und wird somit auch gerne landesweit touristisch ausgewertet.

Da dieser 15. August 2007 auf einen Mittwoch fiel, beschloss das Expeditionsteam auch die nachfolgenden Tage bis einschliesslich Montag (20. August 2007) den eingeborenen Hilfskräften für ihre religiösen Erfordernisse freizugeben, da für katholische Gläubige der sonntägliche Besuch einer religiösen Kultveranstaltung verpflichtend und obligatorisch ist.