Zillertal, Juni - Oktober 2012, Ausgrabungsprotokoll 2

Zillertal, Juni – Oktober 2012, Ausgrabungsprotokoll 2

Noch vor Ablauf des Wintersemesters 2010 wurde eine eigene Arbeitsgruppe installiert um die vorbereitenden Schritte und administrativen Abläufe effektiv zu koordinieren. Für die rechtlichen Belange der geplanten Expedition ins Zillertal zeichnete das Arteologische Institut der Karls-Universität-Prag verantwortlich, da mit der Beteiligung der Universität Oslo und der Freien Universität Izmir zwei Universitäten die nicht im Rechtsraum der Europäischen Union angesiedelt sind, juristisch zu integrieren waren und sich das eventuelle Grabungsgebiet auf EU-Territorium befindet und somit sowohl vertrags- und arbeitsrechtlich als auch sozialversicherungstechnisch einschlägiges EU-Recht, bzw. die entsprechenden österreichischen Gesetze gelten. Die Besonderheit dabei liegt darin, dass sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus einem EU-Land spezifisch den EU-Abkommen zu behandeln sind und für alle anderen Beteiligten aus Nicht-EU-Ländern internationales Recht gilt. Bei den bisherigen Expeditionen nach Nordtirol war jeweils lediglich ein bilaterales Abkommen zwischen einer universitären, türkischen Institution – vertreten durch Dr. Arkadasch Dag als Zeichnungsberechtigen des Arteologischen Instituts der Freien Universität Izmir, sowie der jeweils spezifischen Expedition, bzw. durch den jeweiligen Botschafter für hoheitliche Verträge (= zwischenstaatliche Abkommen) – und der Republik Österreich, bzw. dem Land Tirol oder auch der betroffenen Gemeinde notwendig, da rechtlich gesehen lediglich zwei handlungsfähige Vertragspartner akkordiert waren. Für die einzelnen geschäftsbezogenen Geschäfte, wie Pacht- und Mietverträge, Arbeitsverträge, Sachversicherungen, Transport etc., zeichnete die jeweilige Expedition, als singulär für diesen Tätigkeitsbereich gegründete Arbeitsgemeinschaft, mit ihrem Unterschriftberechtigten Dr. Arkadasch Dag, vollinhaltlich verantwortlich.

Blick ins Zillertal

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Die „Arbeitsgruppe Zillertal“, geleitet vom tschechischen Arteologen und Institutsvorstand Dr. Jan Vlacek, konnte sämtliche internationalen als auch bilateralen Bescheide und Bewilligungen bis Juni 2011 erwirken, sodass bereits im Wintersemester 2011 mit einer Voraberkundung im Rahmen einer gemeinschaftlichen Exkursion aller beteiligten Institute begonnen werden konnte. Auf Grund der relativ grossen Anzahl der Beteiligten wurde auf eine rein fussläufige Visitierung der Talschaft Zillertal verzichtet, vielmehr beschränkte sich das Team um Dr. Arkadasch Dag im Laufe der Vorstudien zur arteologischen Fragestellung für den Raum Zillertal auf letztendlich jene drei spezifischen Geländeabschnitte, welche mit den Bewertungskriterien der arteologischen Parameter eine weitestgehende Übereinstimmung aufwiesen.

Vom 6. – 18 Oktober 2011 wurden folgende drei Talabschnitte erkundet:

  1. Der Raum MayrhofenFinkenberg
  2. Der Bereich von Zell am Ziller bis zum Gerlospass
  3. Der vordere Talbereich von Strass im Zillertal bis Uderns.

Alle drei Abschnitte erfüllen sowohl die habitatsbezogenen als auch natürlichen infrastrukturellen Voraussetzungen, und weisen ein  typisches arteologiespezifisches Gesamtcharakteristikum auf. Jeder dieser drei Abschnitte wurde über drei Tage hinweg systematisch erkundet und mittels Luftaufnahmen einkartiert, welche von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik – ZAMG zur Verfügung gestellt wurden.