Zillertal, Juni - Oktober 2012, Ausgrabungsprotokoll 17/2

Zillertal, Juni – Oktober 2012, Ausgrabungsprotokoll 17/2

furtstelle-ausgrabung zillertal, 2012, dr. arkadasch, arteologieDie Grabungen an dieser Treppe führten bis in eine Tiefe von 60 cm unterhalb des mittleren Wasserstandpegels des Zillers und endeten in einer bereits im Grundwasserbereich angelegten flachen Auslaufzone, die im gewachsenen Felsen als händisch applanierte Trasse angelegt wurde und eine Länge von 3,47 m aufweist. Es handelt sich dabei eindeutig um eine künstlich angelegte Aufstiegshilfe, die an dieser Stelle des Westufers des Zillers für den leichteren Ausstieg aus dem Wasser errichtet wurde. Die Gesamtbreite dieser Furtpassage beträgt im Mittel 3,26 m, und stellt eine wohldurchdachte und praxisorientierte schiefe Ebene dar, die es selbst einer aus einer Person bestehenden Transporteinheit ermöglichte mit Zugtier und ein- bis zweiachsigen Wagen diese Furt zu bewerkstelligen. Dazu war es lediglich notwendig, die Räder des Karrens in die vorgearbeiteten Rinnspuren, die bereits in der flachen Auslaufzone eingearbeitet sind, einzulenken, um sodann mit dieser Führung den Wagen über die Rampe auf die Krone der Uferböschung zu leiten. Die Spurbreite von 1,47 m entspricht dabei der gängigen Spurbreite der Karren und zweiachsigen Wagen, die zur Epoche der Arteologischen Zeit im gesamten Alpenraum verwendet wurden. Louis Ferrant von der Université de Technologie de Compiègne, UTC in Frankreich hat in seiner Studie „Vom Handkarren zum Planwagen – ein historischer Abriss über die vorantike Transporttechnolgie im Alpenraum“ (deutsch von Monika und Klaus Rosenberg, 1974, Technik und Forschung, Aachen) die Verbreitung dieser Spurweite über den gesamten Alpenraum erforscht und dabei nachgewiesen, dass bei dieser Spurweite, im Verein mit einer Mindestradgrösse von 63 cm im Durchmesser eine relativ hohe Stabilisierung der Ladung mittels einer bewussten Schwerpunktverlegung der Ladehauptlast in den Zwischenachsbereich erreicht werden konnte, die es den fahrenden Händlern und sonstigen Transporten ermöglichte selbst schwierige Wegepassagen – sei es nun auf Grund der Oberflächenbeschaffenheit der Trasse, oder aber auf Grund einer engkurvigen Wegführung – ohne zusätzliche Hilfsmittel zu meistern. Diese Mindesterfordernisse an die infrastrukturellen Strassenverbindungen wurden laut Ferrant späterhin im Alpenbereich auch von den Römern übernommen und in ihr Wegekonzept mit einbezogen.

Bei der Überquerung der Furtstelle schritt die leitende Person dem Gespann voraus, führte dabei das/die Zugtier/e am kurzen Zügel und achtete darauf, dass die Zugtiere den Aufstieg, ihm folgend, entlang der aus dem Felsen herausgearbeiteten Treppenstufen durchführten. Insgesamt führt diese Treppe über 31 Stufen und überwindet dabei eine Höhe von ca. 4,5 m. Die Stufen selbst weisen eine durchschnittliche Höhe von 14,70 cm auf und sind leicht nach innen geneigt, um auf diese Weise sowohl dem Halfterführer als auch den Zugtieren eine möglichst gute Trittsicherheit zu gewährleisten. Zusätzlich sind alle Stufen von der Mitte aus abfallend in einem Winkel von ca. 3 ° ausgearbeitet um einen Abfluss des durch die Durchquerung des Wasserlaufes mittransportierten Wassers zu garantieren. Um hierbei kleinere Staupfützen zu vermeiden wurde am Winkelpunkt zur nächsten Stufe jeweils eine zusätzliche Nut aus dem Felsen gearbeitet, die gleichfalls der Entwässerung dient und die in vertikale Abflussnuten münden, die links und rechts der Treppe angelegt sind. Die Breite der Stufen beträgt 53 cm und der Abstand zu den beiden Rinnspuren für die Aufnahme der Wagenräder misst jeweils 47 cm, beidseitig der Treppe. Dies bedingt, dass bei Karren und Wagen mit mehr als einem Zugtier diese entweder hintereinander für diese Furtpassage eingespannt werden, oder aber mittels extern angebrachten Zughilfen die Karren und Wagen über diese Steigung angehievt werden mussten. Dazu dienten wohl auch die aus dem Felsen herausgearbeiteten, wenn auch stufenlosen Bereiche der Rampe die sich links und rechts der Rinnspuren anschliessen.

Ab der oberen Böschungskante verläuft die Wegführung dem natürlichen Verlauf der Felszunge folgend in nordwestlicher Richtung weiter und entspricht bis zum Leitnerbach der heutigen Trassierung der bestehenden Hochspannungsleitung, wobei jedoch lediglich noch wenige Meter eine künstliche Begradigung der Wegeoberfläche aufweisen.

Ausgehend von dieser Furtstelle und ihrer Ausrichtung wurde von Frau Mag. Heike Wutke der wahrscheinliche Furtverlauf im Fliessbereich des Zillers ermittelt, um so die entsprechend gegenüberliegende Ein- bzw. Ausstiegsstelle der Furt zu lokalisieren. Hierbei zeigten sich erschwerend die durchgeführten Begradigungs- und Verbauungsmassnahmen, da einerseits weder der ursprüngliche Uferverlauf, noch die entsprechenden geoterrestrischen Begebenheiten mit freiem Auge nachvollziehbar waren. So brachten etwa die ersten Sondierungsgrabungen entlang der Imming Strasse, in jenem Bereich, an dem sich die Strasse dem alten Uferverlauf folgend zur Gehöftgruppe hin erstreckt, keinerlei Hinweise auf eine entsprechende Übergangsstelle über den Ziller. Erst mit den Untersuchungen am Hügelbereich konnte jene Stelle, gut 25 m südlich der vermuteten Lage, eindeutig lokalisiert und fixiert werden.

Mit dieser Fundung erfolgte gleichzeitig die Festlegung des Hauptgrabungsgebietes am ostseitigen Zillerufer.