Inntal, Juni – August 1982, Ausgrabungsprotokoll 19

Inntal, Juni – August 1982, Ausgrabungsprotokoll 19

Dr. Arkadasch mahnte unverzüglich zu wissenschaftlicher Präzession und warnte vor jeglicher voreiliger Schlussfolgerung. Eine erste anthropologische Untersuchung von Frau Dr. Sudanavesi ergab eine zweifelsfreie Zugehörigkeit zu einem humanoiden Stamm – die zeitliche Datierung selbst würde unbedingt mehr Zeit erfordern, auch wenn vereinzelte anatomische Eigenheiten und bionale Nutzungsnachweislichkeiten (Hautverdickungen, arthritische Symptomatiken, manikürale und dermatologische Auffälligkeiten) auf einen Lebenszeitraum in der Arteologischen Zeit oder spätestens jedoch in der Hocharteologischen Zeit hindeuteten.

Die Benennung als „Innti“ setzte sich jedoch sofort und unauslöschbar durch, auch wenn fast alle Mitglieder des Grabungsteams „Inntal“ es als äusserst unprofessionell empfanden, dass ein derartig brisanter und sensationeller arteologischer Fund vom einheimischen Grabungspersonal quasi „getauft“ und interfamiliert wird, so traf doch Dr. Arkadasch nach Rücksprache mit der Institutsleitung der Freien Universität von Izmir den – im nachhinein betrachtet ungemein vorausschauenden – Entschluss diesem humanoiden Fund diesen Namen zu lassen. Als Begründung führte er folgendes an:

  1. Der Name „Innti“ stellt per se eine Verortung des Fundes mit seiner Fundstelle dar.
  2. Diese Verortung, die in sich die rurale Gutturalität der einheimischen Bevölkerung mitträgt, führt zu einer primären Identifikation der eingeborenen Menschen und fördert somit aus sich heraus den arteologischen Ansatz eines weiterreichenden Verständnisses sowohl der arteologischen Arbeit an sich, als auch der arteologischen Zielsetzungen.
  3. Eine positive Interaktion mit der eingeborenen Bevölkerung erleichtert zum einen den unmittelbaren Arbeitsbezug und formt aus sich heraus eine zukünftige basale Zustimmung für jegliche weiterreichenden arteologischen Belange.

Es zeigte sich innerhalb weniger Tage, dass diese Einschätzung von Dr. Arkadasch in allen Belangen die richtige war. Sowohl die einheimischen Medien, als auch das kurz darauf einsetzende internationale mediale Interesse, verwendeten ohne irgendeine verifizierte Rücksprache von sich aus den Namen „Innti“. Die Vorwegnahme dieser Verselbständlichung durch Dr. Arkadasch schuf somit eine spezifische Begrifflichkeit, die aus sich selbst heraus definiert und weitergeführt werden kann.

Die umgehende Konservierung dieses humanoiden Fundes – nachdem mehrere organische Proben entnommen wurden – erfolgte zum ersten Mal für organisches Fundmaterial im artifiziellen Polyglacialverfahren. Dies beinhaltet zum einen eine weitestgehend temperaturunabhängige Lagerfähigkeit, die zugleich anaerob und antihydrogen ist, und zum anderen eine beständige Visualisationskonstante, welche dauerhaftes arteologisch – wissenschaftliches Arbeiten ermöglicht. Hierbei sei besonders Mag. Peter Stolz gedankt, der in mehrnächtigen Arbeitszyklen sowohl die technischen Voraussetzungen, als auch das dazu notwendige Know-how in selbstloser Weise einbrachte. Dass er mittlerweile als der Experte für komplexe organische Polyglacialisierungen gilt, widerspiegelt eindrucksvoll das Oeuvre seiner wissenschaftlichen Reputation.

Fundbeschreibung:

Es handelt sich bei diesem der Arteologischen Zeit (mittlerweile eindeutig geklärt) zurechenbaren Fund um einen rechten männlichen Halbunterarm mit Hand. Die glatte Durchtrennung des Unterarms deutet darauf hin, dass die Entfernung dieses Gliedmassenteils weder unbeabsichtigt noch unfallbedingt erfolgt ist. Gewebeproben zeitigten, dass diese Entfernung post mortem erfolgt ist. Die Gesamtlänge des Fundstücks beträgt 28,90 cm, die sehr gut erhaltenen Finger weisen eine offene Spreizung auf. Die Fingeransätze befinden sich im Durchschnitt 6,45 cm von der Handwurzel entfernt. Die Spreizung zwischen Daumen und Zeigefinger beträgt 7,01 cm, die zwischen Zeigefinger und Mittelfinger 3,30 cm. Der Abstand zwischen Mittel- und Ringfinger beträgt 1,00 cm und zwischen Ring- und Kleinem Finger 2,20 cm. Der Durchmesser der Handwurzel weist eine Spanne von 4,90 cm auf und weitet sich zur Abtrennungsstelle hin auf 6,30 cm.

Zwei klar erkennbare Linien zeichnen die Handinnenfläche. An der Daumenwurzel und am äusseren Rand des Daumenballens sind relativ klare Verfärbungen erkennbar, welche bis dato als vernarbtes, organisches Material definiert werden. Direkt auf Höhe des ärztlichen Pulsgriffes ist eine Art Tatoo erkennbar, welches eine stark insektuale Prägung aufweist und aus einem dreikugeligen Torso besteht, wobei an jedem der drei kugeligen Abschnitte ein beinartiger, gezackter Fortsatz herausragt. Die Gesamtform weitet sich kontinuierlich in Richtung Ellenbogen und schliesst mit einem kantigen, kopfartigen Gebilde ab, welches an seiner Stirnseite ein hornförmiges Fühlergebilde trägt. Die Gesamtlänge dieses metallgrauen Tatoos beträgt 2,90 cm.