Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 5

Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 5

Die Verantwortlichkeit jeder seriösen wissenschaftlichen Arbeit impliziert von Haus aus neben der weitestgehenden Unversehrtheit des probandiellen Bewertungsma­terials einen entsprechenden Ausschluss jeder Gefahr für Leib und Leben nicht nur des wissenschaftlichen Personals, sondern auch der jeweiligen, vor Ort ange­worbenen Hilfskräfte. Die Geschichte der Entdeckungen und Erfindungen, speziell im naturwissenschaftlichen Bereich, sind trotzdem immer wieder von unvermeidbaren Risiken und Unfällen gekennzeichnet, welche dennoch im Hinblick auf die gezeitigten Ergebnisse als kollaterale Abgänge in Kauf genommen werden müssen. Es ist und bleibt in der Letztverantwortung der Expeditionsleitung, dass derartige unvorplanbare Minderungen an Personal und Material letztendlich den positiven Ausgang des Expeditionszieles nicht nachhaltig negativ beeinflussen können. Auch wenn infrastrukturell für das Grabungsgebiet „Wipptal“ generell von einer sehr guten Erschliessung ausgegangen werden kann (eine zweispurige, öffentliche Strasse tangiert direkt den Versorgungsbereich und den Parkplatz der Grabungsstelle, eine Autobahn entlastet die Siedlungen des Tales vom Durchzugsverkehr und auch eine Eisenbahnverbindung ist gegeben), so stellten dennoch die topographischen Gegebenheiten, verstärkt durch administrative Auflagen im Hinblick auf wald- und forstwirtschaftliche Belange eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar.

Das Grabungsgebiet weist nämlich nur im Bereich der Zufahrt (an einer während der Grabungen nicht angefahrenen Bushaltestelle) ein etwa 550 m² grosses, ebenes Gelände auf, welches vordringlich (nach eingehender Sondierung auf arteologische Relevanz) für den primären Versorgungsbereich während der manuellen Grabungsarbeiten in Verwendung gestellt wurde (sh. „arteologisch-geodynamischer Querriss des Grabungsgeländes ‚Wipptal‘“). Hier wurden die barackenartigen Gebäude für die Labors vor Ort, die Büroräume und Aufenthaltsräume für das Team „Wipptal“, sowie ein Werkzeugschuppen (der auch anfänglich für die Ausspeisung und die sanitären Bedürfnisse der eingeborenen Grabungskräfte diente) aufgebaut. Das restliche Grabungsgelände wurde nach eingehender Befundung und etlichen Bedarfssondierungsgrabungen vermessen und geometrisch abgesteckt. Als unvorhergesehen entpuppte sich dabei die Tatsache, dass es sich bei diesem Gelände um schwierigstes, teilweise stark abfallendes, geröllüberzogenes und von Mutterfelsen durchwachsenes Hangterrain handelte, welches zudem als Bewuchsstruktur von zahlreichen tiefwurzeligen Nadelhölzern und vereinzelten Laubbaumbeständen gekennzeichnet war. Die daraus resultierende Notwendigkeit einer mittelbaren und flächigen Abholzung konnte erst nach mehreren forstwirtschaftlichen Gutachten unter behördlicher Aufsicht durchgeführt werden, da dieser Waldbereich in seiner Gesamtheit als Bann- bzw. Schutzwald ausgewiesen war. Es ist der guten Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden und den übergeordneten Stellen in der Regionshauptstadt Innsbruck zu verdanken, dass diese Arbeiten – speziell auf Betreiben von Dr. Arkadasch – von ausgewiesenen Forstfachkräften im Verein mit Gutachtern der Wildbachverbauung des Landes Tirol mit Umsicht und überwiegend händisch und somit errosionsschonend und untergrundbewahrend durchgeführt wurden. Denn das von Dr. Arkadasch in Auftrag gegebene hydrogeologische und klimatologische Gutachten conclusierte de facto, dass jedwede maschinell übliche Holzschlägerung und –verbringung zu nachhaltigen Zerstörungen der an sich schon anfälligen terrestrischen Oberflächenstruktur führen würde, welche sodann in weiterer Folge zu Hangrutschungen, Vermurungen und winterlichen, nahezu irreparablen Frostschäden führen könnten. Der Einsatz von Maschinen beschränkte sich daher aus diesen Gründen selbst bei den Grabungsarbeiten auf die Verwendung von zwei Materialseilbahnen und im oberen Bereich auf die zeitweise Inanspruchnahme eines mobilen, 16 m langen Förderbandes.

Das Grabungsgelände wurde zeitgleich mit den Abholzungen eingezäunt. Diese Arbeiten wurden mit 20. August 1984 abgeschlossen.

Insgesamt präsentiert sich das Grabungsgelände mit einem durchschnittlichen Neigungswinkel von 35 ° und lässt sich dabei wieder in fünf „Stufen“ unterteilen (sh. „arteologisch-geodynamischer Querriss des Grabungsgeländes ‚Wipptal‘“).

Schematische Darstellung dieser Grabungsstufen:

Stufe

Höhenangabe in Meter ü. M.

Terrestrischer Befund

Allgemeines

1

650 m – 700 m

Flusslauf, schotteriges Schwemmgelände

 

2

700 m – 750 m

Sehr steiles, teilweise felsiges Geländeband

Hoher Anteil an Mutterfels

3

750 m – 800 m

Gegen Süden flacher und daher breiter ansteigend, flachfelsige Geländeschiebungen

Noch nicht eindeutig datierbare Wegspuren vorhanden

4

800 m -850 m

Teilweise künstlich angelegte Terassierungen aus hocharteologischer Zeit

Mauerreste in Trockenbauweise

5

850 m; Strassenniveau der heutigen, zweispurigen Hauptverkehrsstrasse

Im Süden angelegter Versorgungsbereich mit Parkplatz

 

 

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