Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 8
Zwar werden bei jeder Expedition des Arteologischen Instituts der Freien Universität Izmir Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherungen für sämtliches an der Expedition beteiligtes Personal abgeschlossen, jedoch muss jeweils im Haftungsbereich von materiellen Beschädigungen von Ausrüstung und Material auf die rechtliche Situation vor Ort eingegangen werden. Dies bedingt eine zeitnahe bilaterale Kommunikation auf juridischer und administrativer Ebene, welche insbesonders die internationalen Vorgaben von derartigen Versicherungsverträgen zu beinhalten hat. Generell kann festgehalten werden, dass direkte Beschädigungen von Ausrüstungsgegenständen – soferne sie in einem notariell bestätigtem Inventarium bereits zu Expeditionsbeginn im Anlagevermögen aufscheinen, einen Deckung zwischen 80 % und 100 % des Zeitwertes erfahren, während für alle anderen Schäden und hier speziell Folgeschäden eine Abdeckung durch einen Versicherungsleistung nur in Ausnahmefällen gewährt wird. Eine derart strenge Lesart im kontraktionellen Versicherungswesen ist allgemein im Bereich der Archäologie als auch der Arteologie weltweit feststellbar: dies erscheint zumindest ansatzweise nachvollziehbar, als durch zielgerichtete Grabungsaktivitäten sowohl übertags als auch untertags, noch dazu in einem bisher kaum erforschbaren und somit bewertbarem Umfeld die Berechnung einer Wahrscheinlichkeit nach möglichst objektiven Risikofaktoren nicht machbar erscheint. Beim „Juridischen Symposion zu Fragen des Arbeitsrechts und des Versicherungswesens im Rahmen von wissenschaftlichen Expeditionen“ in Riga 1980, wurde dieser Problematik breiter Raum gegeben. Alle geladenen Referenten für Sach- und Elementarversicherungen führten ausser der Unwägbarkeit des Risikoprofils auch die Tatsache an, dass gerade im archäologischen als auch arteologischen Bereich der Kostenfaktor bei Bergungen und Aufräumarbeiten vollkommen unkalkulierbar bleibt, da in einem derartigen wissenschaftlichen Umfeld das Primat der üblichen Vorgangsweise im Katastrophenschutz und Katastrophenfall ausgesetzt bleibt, und in allen Fällen einzig die wissenschaftliche Leitung vor Ort über den Einsatz von Räum- und Schürfmaschinen, als auch von Baggern, sonstigem schweren Gerät und weiteren technischen Hilfsmitteln (wie etwa dem Einsatz von Sprengstoff) verfügen kann. Es gilt also jedes Mal abzuwägen, ob durch den Einsatz der Hilfskräfte und deren technischer Ausrüstung nicht doch Funde, Artefakte und/oder andere wissenschaftlich relevante Spuren für immer
verloren zu gehen drohen. Dass hier natürlich jeder verantwortliche Leiter einer Expedition sein erstes Augenmerk auf die Zielsetzungen der Expedition richten wird und erst in zweiter Linie auf die zeitweise doch recht brachial anmutenden Hilfs- und Räumungsarbeiten von Katstropheneinsatzkräften, ergibt sich von selbst. Gleichwohl zog Dr. Arkadasch aus dem Unwetter und seinen Schäden die vorausschauende Schlussfolgerung, dass es fürderhin zukünftig wohl angemessen sei, schon vorab mit den einheimischen Kräften von Freiwilliger Feuerwehr, Polizei, Rettungswesen und den Verantwortlichen der „Wildbach- und Lawinenverbauung des Landes Tirol“ eine konsensuale Basis über eventuelle Einsatzschritte zu erarbeiten und in einer gemeinsam Schutzübung praktisch zu erproben. Am 2. September 1982 wurde die erste „Katastrophenübung mit Schwerpunkt arteologische Ausgrabung Wipptal“ durchgeführt. Gemäss den internationalen Bestimmungen setzte sich der Leitungsstab wie folgt zusammen:
Leiter: Dr. Arkadasch Dag, Expeditionsleiter, Arteologe
Stellvertreterin: Dr. Marga Sudanavesi, Stv. Expeditionsleiterin, Anthropologin
Operativer Leiter: Feuerwehrkommandant (Abschnittskommandant) OBM Karl Niedergschwendtner
Leiter Rescueteam: OA Dr. Karin Wohlgemut, Landeskrankenhaus Innsbruck
Leitung Sicherheitsteam:Postenkommandant des Gendarmeriepostens „Matrei am Brenner“
Leitung Rettungswesen: Oberst des Roten Kreuzes, Mag. Veith Braunegger
Abschliessender Übungsbericht folgt.