Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 16

Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 16

Folgende Prämissen sind bei jeder arteologischen Bergung eines Artefakts zu berücksichtigen:

1.    Jede äussere und/oder innere Deformation durch die körperliche Bergungstätigkeit soll (soweit dies unter den jeweilig gegebenen Umständen möglich ist) vermieden werden.

2.    Auf die Hintanhaltung zersetzender biochemischer Prozesse ist bereits im Vorfeld und erst recht nach der Bergung zu achten (Vermeidung von Luft-, respektive Sauerstoffkontaktungen; Dehydrierungen von nicht wasserresistenten Materialien; Ausgleich von negativmaterialischen Temperaturschwankungen; Verhinderung von Mycelbildungen…)

3.    Bereits bei der Zwischenlagerung und /oder dem Tarnsport von Fundstücken muss eine entsprechende Lagerqualität erreicht werden.

4.    Die Wahrung der wissenschaftlichen Verwendbarkeit der Fundstücke hat absolute Priorität vor jeder späteren, musealen Nutzung. Diese Nutzung kann (und soll auch in den meisten Bereichen) auch durch Repliken bewerkstelligt werden.

Es werden daher die ersten bildnerischen Zeugnisse von neuen Funden nur selten tatsächlich fotographische Darstellungen sein (ausser bei reinen keramoiden Fundungen), da allemal strengstens darauf zu achten ist, dass organische Substanzen durch die hohe Lichtbestrahlung durch künstliche Lichtquellen nicht in irreparable Mitleidenschaft gezogen werden, bzw., nicht zur Gänze einer weiteren wissenschaftlichen Einordnung in den kontextualen Zusammenhang der Fundanalyse verlustig gehen.

Eine erste optische Bestandsaufnahme wird daher nach wie vor im Wesentlichen aus einer graphischen Darstellung bestehen. In diesem Zusammenhang kann nicht nachhaltig genug darauf hingewiesen werden, dass insbesondere in der arteologischen als auch archäologischen Ausbildung der Studierenden dem zeichnerischen und graphischen Erfassen von Fundorten und Fundstücken nach wie vor sehr grosse Bedeutung zukommen muss. Zum einen im Bereich der planerischen, massstabsgetreuen und nachvollziehbaren Vermessbarkeit eines jeden Fundortes und zum anderen in der bildnerischen Wiedergabe der jeweiligen Artefakte (wobei hier besonders die vektorgraphische Darstellung von Grössen, Längen, Breiten und Abständen von hoher Relevanz ist).

Die metallenen Miniaturen, welche am 6. September 1984 gefundet und gehoben wurden, bestehen in ihrer Gesamtheit aus zwei unabhängig voneinander geschlossen wirkenden Objekten, welche aber thematisch betrachtet in sich wiederum eine Einheit bzw. Zusammengehörigkeit aufweisen. Die Zuordnung im Objektkatalog erfolgte nach der zeitlichen Auffindung und der thematischen Überschneidung mit bisherigen Funden in tirolerisch-arteologischen Grabungsgebieten, wobei Dr. Arkadasch darauf hinweist, dass diese Zuordnung  – so wie jede Zuordnung insgesamt – zwar dem jeweilig aktuellen Wissensstand entspricht, jedoch nicht als dogmatische Kategorisierung zu verstehen ist, welche in Unverbrüchlichkeit neuen Erkenntnissen entgegensteht. Die Miniaturen werden in dieser Verschriftlichung als „cult-object 3“ und „cult-object 4“ geführt, wobei die Nummerierung der Folgeschaft der Auffindung entspricht.

„Cult-object 3“ ist ein überwiegend metallenes Gebilde mit einer Gesamtlänge von 11,02 cm und einer Höhe von 4,65 cm und gliedert sich in drei klar erkennbare Abschnitte, welche gleichzeitig ihrer, als Miniatur dargestellten, Funktion entsprechen:

1.    Führungsbrücke, Leitstelle

2.    Transporteinheit

3.    Unstatische Bewegungsmechanik