Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 17

Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 17

Diese normative Kategorisierung der beiden metallenen Miniaturen ergibt sich zwingend aus ihrer implizit dargestellten Relation zu im Alltag gehörenden Tätigkeiten und Werkzeugen einer generellen Basisversorgung einer jeden humanoiden Gruppe – egal ob es sich dabei um nomadisierende Clans oder Stämme handelt, oder aber um ortsbezogene, sesshafte Dauerverweiler. Die Grundbedürfnisse nach Nahrung, Kleidung und Schutz vor Wind und Wetter sind in beiden Gruppen ähnlich definiert und bedürfen einer steten Zuführung von nutritiven und protektoralen Rohstoffen sowie Halb- und Fertigprodukten um sowohl den Fortbestand der Gruppe als solcher, als auch die tradierten Lebensumstände generell zu erhalten. Dies bedingt – nicht zuletzt im Hinblick auf die alpine Landschaft und den transalen Talverlauf zum Brennerpass hin – dass speziell im Wipptal (aber wohl auch im Inntal, welches die Haupt-Ost-West-Verbindung in diesem territorialem Gefüge darstellt) ein enges und wohl auch mystifiziertes Naheverhältnis zu allem besteht, was im weitesten Sinne mit Transport von Nahrungsmitteln und/oder Gütern des täglichen Gebrauchs (und sicherlich auch – wenn auch in bescheidenerem Ausmasse – Luxusgütern) zu tun hat: man muss sich hier strikt vor Augen führen, dass das Wipptal geradezu prädestiniert ist für jede Art von Wegelagerei, der Einhebung von Wegzollen und der gastronomischen Versorgung von Durchreisenden. Als Beispiel aus der Gegenwart sei hier nur auf die sogenannte „Brennermaut“ (= Wegzoll für die Benützung der Autobahn ab Innsbruck bis zur Höhe des Brennerpassüberganges nach Italien) verwiesen: eine administrativ verbrämte Form einer im Archaischen verwurzelten Wegbenützungsgebühr.

Dass diese lebensbestimmende und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung auch lebenserhaltende Ökonomisierung des Durchzugsverkehrs auch zu verschiedenen rituellen und religiösen Auswirkungen führte und führt ist manifest (vgl. hiezu Mark Goffrey „Vom Wegefluch zur Christopherus-Plakette – Ein historischer Abriss zum Volksglauben im Themenbereich traficaler Wanderbewegungen).

cult-object 3 rekonstruktion, wipptal, 1982, arteologie, dr. arkadasch„Cult-object 3“ (und auch „Cult-object 4“) ist somit den Weihegaben (arteologische Zeit) zu zuordnen, welche entweder von heimischen Priestern und/oder Priesterinnen den Fuhrwerkern für eine gelungene Überfahrt mit Segenswünschen übereignet wurden, oder aber – und hier steht eine finale Beurteilung noch aus – diese Miniaturen wurden nach erfolgreicher Überwindung der Passhöhe an der letzten Schmalstelle des Wipptals (in Richtung Innsbruck) als Dankesgabe den Tempeldienern überreicht, bzw. in Opferschreinen (Mulden, Nischen…) wegnahe hinterlegt.

Die bereits beschriebenen klar erkennbaren Abschnitte der beiden Cult-objecte (3 und 4) weisen Unterschiede in der Transporteinheit auf (Aufbau, Gestaltung, Farbgebung) und in der Oberflächengestaltung der Führungsbrücke/Leitstelle.

Cult-object 3:

Ad 1: Die Gesamthöhe der Führungsbrücke weist eine Höhe von 4,65 cm auf und misst in ihrer Breite 2,90 cm. Die Dachkonstruktion ist mit einem weissen, nach vorne abgeschrägten, haubenartigem Aufsatz versehen, der eine Höhe von 0,5 cm misst und nach dem ersten Drittel des Daches endet. Das Frontfenster misst eine Höhe von 1,01 cm und verjüngt sich seitwärts zu zwei getrennten Fensterbereichen. Von der Unterkante des Frontfensters misst die Führungsbrücke bis zur Unterkante 2,30 cm. Treibarbeiten schmücken diesen Seitenteil ab der Fensterhöhe mit geometrisch anmutenden Ornamenten und zwei unterschiedlich scheinenden Piktogrammen, welche wohl einerseits die transportable Charakteristik der Miniatur beschreiben sollen, als auch den Wertbereich der Opfergabe bezeichnen. Rahmenartig eingefasst schliesst eine Radimitation (Durchmesser 1,50 cm, Schwarz mit silbernem Innenring) die Führungsbrücke als Bodenkontakt hin ab.

Ad 2: Die Transporteinheit besteht aus einem in der Grundfarbe Gelb gehaltenem Kubus mit einer Länge von 7,82 cm, der keinerlei Öffnungen, wohl aber einen (wahrscheinlich produktionsbedingten) Hohlraum aufweist. Ornamentale Verzierungen an der Oberseite und den Seitenwänden der Transporteinheit zeugen vom hohen handwerklichen Geschick der Erzeuger. Eine 3,80 cm lange und 1,00 cm hohe, piktorale Fläche weist schriftähnliche Zeichen und Muster auf, welche teilweise wohl mit den Piktogrammen an der Führungsbrücke thematisch in Verbindung stehen.

Ad 3: Die unstatische Bewegungsmechnik besteht aus dem unter Punkt eins beschriebenem Rad im Bereich der Führungsbrücke und aus einem Paar gleichartiger, hintereinander angeordneter Räder im hinteren Drittel des Objekts. Welche Funktion der schwarze Kasten hat (2,19 cm lang), der sich zwischen dem Rad an der Führungsbrücke und dem hinteren Radpaar befindet, bedarf noch einer weitergehenden Beforschung.