Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 20
Nicht nur, aber besonders im Bereich der Arteologie gilt folgender Grundsatz in Forschung und Lehre: vom Fundstück zur lokalen, situativen Verortung und von der lokalen, situativen Verortung zur kontextualen, ökonomischen und sozialen Präzisierung. Dies bedeutet einerseits, dass dem jeweiligen Fundstück selbstredend jene wissenschaftliche Obsorge zuteil wird, welche den individuellen Bedürfnissen seiner Erhaltung, Bewahrung und Zugänglichkeit für wissenschaftliche und museale Zwecke am gedeihlichsten ist, aber andererseits zwingt dieser Grundsatz den Blick hinaus über die eigenen Begrenzungen und themenspezifischen Theorien, hin zu einer scientiven Generalisation, welche wiederum eine der wesentlichsten Voraussetzungen für eine offene, fachübergreifende und wissenschaftliche Auseinandersetzung darstellt. Die Arteologie als eine dem menschlichen Werden zuordenbare Wissenschaft, die einen Teil ihrer Basis in den zugrundeliegenden Bereichen und/oder Teilbereichen der Historik und der Archäologie rekrutiert, versteht die oben genannte scientive Generalisation als wesentlichste Aufgabe im eigentlichen wissenschaftlichen Sinn. Es ist daher jedem arteologischen Ansatz fremd, aus der singulären Situation eines Fundes und/oder Fundstelle, direkt oder indirekt auf mehr als individuelle, fundspezifische Eigenheiten hinzuweisen, welche keine fundrelevanten Bezogenheiten zu arteologisch beweisbaren Fakten aufweisen. Dieser Zugang erschwert einerseits die – von der administrativen, monetären Verantwortlichkeit – gewünschten (und oftmals auch von der Öffentlichkeit geforderten und den Medien erhofften) Sensationalisierungen zeitigt aber andererseits im ernsthaften Diskurs jeder fächerübergreifenden Soziätätsforschung jene dauerhafte Wertigkeit, ohne die eine exakte Beforschung von Grundlagen verunmöglicht wird.
Die derzeitigen arteologischen Funde im Wipptal und im Inntal (1982) sind daher in ihrer schematischen Erfassung sowohl von ihrer individuellen Charakteristik (dies gilt sowohl für anorganische, organische und humanoide Funde), als auch von ihrer fundortspezifischen Erfassung als artefaktisch zuordenbare Teile ausschliesslich faktenbelegt einzuordnen, ehe sie im kontextualen Bereich weiterer wissenschaftlich, arteologischer Untersuchungen eingereiht werden können. Dies verlangt neben genauesten Kenntnissen der jeweiligen lokalen und lokalgeschichtlichen Zusammenhänge die Miteinbeziehung der traditiven Genese aller populationshistorischen Prozesse – Ethnologie, Ökonomie, Sprachfindung und gesellschaftliche Strukturenbildungen – um schlussendlich gültige arteologische Befunde zu erzielen.
Die Ersterfassung von Daten, welche direkt aus der individuellen Charakteristik der Fundstücke ableitbar sind, ist somit von höchster Bedeutung, da jeder konservierende Prozess der Fundstückerhaltung in sich eine Veränderung des prozessualen Ablaufes des natürlichen Zerfalls beinhaltet. Zugleich aber ist es genau dieser natürliche Zerfall welcher in sich die Rückschlussfähigkeit auf die allgemein innewohnenden, grösseren Zusammenhänge bewahrt. Die erste Sichtung der Funde und deren optische Erfassung des fundspezifischen Zustandes ist deshalb die unmittelbarste Handhabe jeder arteologischen Anamnese und muss darob mit äusserster Genauigkeit und Präzession durchgeführt werden.