Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 23/2
Dennoch wurde sofort das in solchen Fundsituationen übliche Verfahren umgehend eingeleitet und umgesetzt:
1. Sämtliche Arbeitskräfte sind sofort und ausnahmslos aus dem direkten Fundfeld abzuziehen, um unnötige Beschädigungen und/oder Kontaminierungen zu vermeiden.
2. Das Fundfeld ist grossräumig abzusperren und nur autorisierten experten ist in weiterer Folge der genau dokumentierte Zutritt gestattet.
3. Sämtliche geographischen und morphologischen Daten und Strukturen des Fundfeldes sind zeitnah und vollständig zu erfassen.
4. Ein allen wissenschaftlichen Standards entsprechendes Researchprotokoll ist in dreifacher Ausfertigung zu führen und täglich sowohl vom Leiter der Expedition als auch ihrem/seinem Stellvertreter/Stellvertreterin gegen zu zeichnen. In diesem Researchprotokoll sind folgende Daten in schriftlicher und, nach Notwendigkeit der jeweiligen Grabungshistorie, auch in bildnerischer, fotographischer und/oder filmischer Art und Weise zu dokumentieren:
4.1. Die unmittelbaren manipulativen Tätigkeiten am direkten Grabungsobjekt.
4.2. Die genaue Menge und möglichst detaillierte Beschreibung des jeweiligen grabungsspezifischen Füll- und Umgebungsmaterials.
4.3. Die einzelnen Arbeitsgruppen mit präzisen Angaben zu Personen, ihren Funktionen und wissenschaftlichen bzw. organisatorischen oder manipulativen Aufgaben.
4.4. Ein tägliches Zeitraster in welchem alle relevanten Schritte alphagraphisch eingetragen werden.
4.5. Pro Fundstück ist eine eigene Fundprotokollakte zu führen, welche sämtliche Daten des Fundes (beginnend von der Auffindung über die Bergung, Konservierung, physikalischen und chemischen Analysen, Verbilderungen, Präparierungen, Duplikationen bis hin zu Rekonstruktionsversuchen) chronologisch und in englischer Sprache lückenlos dokumentiert.
5. Abklärung sämtlicher Bergungsrechte im Sinne des „Internationalen Abkommens zur Bewahrung von Arteologischen Funden“ (International Commitment for Arteological Excavations, Paris, 1972), sowohl im Sinne bilateraler Abkommen als auch im Bezug auf deren internationale, wissenschaftliche Verfügbarkeit.
Nur ein gut eingespieltes Team unter der Leitung von Experten vermag diese Umsetzung, welche eine Grundvoraussetzung für eine möglichste Unversehrtheit von Fundungen darstellt, umgehend zu bewerkstelligen. Die strikten Vorgaben von Dr. Arkadasch an sein Team „Wipptal“ gewährleisteten, dass die Fundstelle sofort personell evakuiert und provisorisch abgesperrt wurde. Dicht an dicht drängten sich sämtliche Hilfskräfte und Teammitglieder an der Absperrung, als Dr. Arkadasch mit seinem Bergungsequipment am Grabungssektor 3 einlangte. Schon die erste Befundung durch Dr. Arkadasch und die Gegenbefundung von Dr. Sudanavesi führten zur Schlussfolgerung, dass es sich bei diesem humanoiden Fund um ein charakteristisches Grabungsstück mit typischen Hinweisen auf arteologische Primärsubstanz handeln musste. Einerseits die anatomischen Merkmale dieser rechten Hand, die in ihrer Gestaltung und dermatologischen Konsistenz optisch eindeutig zum Fundstück der Grabung im Inntal aus dem Jahre 1982 zuordenbar sind und zum zweiten die terrestalen Circumstanzen welche, vorab der genauen Analysen der umgebenden anorganischen und organischen Schichtungen, das Fundalter der arteologischen Zeitepoche zuschreibbar machten.
Die Bergung als solche verlief problemlos. Zum einen spielte das Wetter mit, bedeckter Himmel, 18 ° Celsius (= 64,4 ° Fahrenheit), Luftfeuchtigkeit bei 38 %,; und zum anderen ergaben sich keinerlei transportable Schwierigkeiten, da diese rechte Hand bergungstechnisch mit Hilfe der „Fundtransportbox klein“ über den steilen Hang hinauf zum Leitungsgebäude transportiert werden konnte.
Um aber der generellen Aufregung, insbesondere unter dem eingeborenen Grabungspersonal Rechnung zu tragen, berief Dr. Arkadasch eine improvisierte Versammlung sämtlichen Personals ein um so Gerüchten und Spekulationen jeder Art von vornherein entgegen zu wirken.