Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 23/3

Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 23/3

Die Arteologie als systemische Wissenschaft schafft mittels der Einbindung der unterschiedlichsten wissenschaftlichen Ansätze eine generelle Metaebene im Bereich der Entdeckung und Erforschung und bietet daher neben differenzierten Betrachtungen und Analysen zu Einzelbefunden eine conmemorabile und wissenschaftlich fundierte Möglichkeit einer Gesamtschau, welche gleichberechtigt und interdisziplinär die unterschiedlichsten Methoden und Wissenschaftszweige vereinigt, um auf dieser Basis einer Omnivisualität zu einer gesicherten und faktenbelegten, arteologischen Kontextualisierung zu gelangen.

Sowohl die Anthropologie, die Archäologie, die Sozialwissenschaften als auch die Historie liefern dabei wichtige theoretische (und oftmals auch praktische) Fragestellungen, welche wiederum in Verein mit pathologischen, physikalischen und chemischen Analysen die Grundlagen für die arteologische Deutung liefern.

bild 3, humanoider fund, wipptal 1984, arteologie, dr. arkadaschDen Erfordernissen der Zeit entsprechend finden diese Tätigkeiten bewusst im Rahmen eines öffentlichen Diskurses statt und werden nicht in den Schutz der universitären Mauern von wissenschaftlichen Spezialisten überantwortet. Die interessierte Öffentlichkeit (und damit die Geldgeber der öffentlichen Hand) haben einerseits ein Anrecht auf die transparente Abrechnung der eingesetzten monetären Mittel und andererseits kann und soll der Bildungsauftrag, als kollateraler Nutzen der Forschungsarbeiten, generell nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Umgekehrt resultiert daraus der Auftrag fehlerhaften oder gar falschen Schlussfolgerungen und Spekulationen von Anbeginn Einhalt zu gebieten. Dies verlangt nach einem professionellen Informationsmanagement, welches sowohl der wissenschaftlichen Gemeinde als auch den Medien und der breiten Öffentlichkeit ein adäquater Partner ist. Auf welche Art und Weise daher Erkenntnisse und/oder Theorien den unterschiedlichsten Nutzern zur Verfügung gestellt werden, ist in der modernen Wissenschaftspraxis von nachhaltiger Bedeutung. Ein erstes Briefing des Personals vor Ort über die jeweilige Situation an einem bestimmten Fundort ist somit eine absolute Notwendigkeit, um eine weitere objektorientierte Fortführung des Expeditionszieles zu gewährleisten.

Nach der ersten Beschau des humonoiden Fundes und einem Abgleich der daraus erzielten Daten, welche inhaltlich im Ausschlussverfahren eine zeitliche und materielle Zuordnung des Fundstückes innerhalb eines arteologischen Szenarios definieren, gilt es das wissenschaftliche Team mitsamt den eingeborenen Hilfskräften über jene Details zu informieren, welche für die weiteren Aufgaben der Expedition zweckdienlich erscheinen. Dr. Arkadasch verkündete daher auf der Versammlung aller Beteiligten der Ausgrabungsstelle „Wipptal“, dass es ausser Frage stehe, dass es sich beim humanoiden Fund vom 12. September 1984

a)    Um eine rechte Hand eines Menschen handelt, die ohne eingehendere Untersuchungen aber noch nicht geschlechtsspezifisch zuordenbar ist.

b)    Das umgebende Material besteht aus unterschiedlichen Gesteinen, welche ausschliesslich den Gebirgszügen des zentralen Alpenmassivs südlich der Wasserscheide des Flusses Inns entstammen.

c)    Die grobfaserigen floralen Rückstände weisen eine starke Vermoosung und Torfbildung auf, deren Ursache in einem dauerhaften Sauerstoffentzug fussen und somit einer biologischen Vermumifizierung des humanoiden Fundes die notwendigen chemisch-biologischen Voraussetzungen generierten.

d)    Daraus folgt, dass insbesondere die weiteren umgebenden Bodenschichten, ehe sie durch die Ausschwemmung, bedingt durch die kürzliche Hochwasserführung des Flüsschens Sill, mithilfe der Strömung abgetragen wurden, stark von Lehmen und luftundurchlässigen Mergeln durchzogen waren, und so funderhaltend und konservierend die Grabungsstelle vor zersetzenden Umwelteinflüssen schützten.

Diese Informationen wurden auch an die lokalen Medien weitergeleitet, sowie in Papierform sowohl der Universität Innsbruck als auch den administrativen Stellen der Tiroler Landesregierung zur Verfügung gestellt.

„Ich möchte unter allen Umständen verhindern, dass aus unserer Grabungsstelle nun eine Art Wallfahrtsort für Hobbyarchäologen und Hobbyarteologen wird“, so Dr. Arkadasch in seinem Kommuniqué.