Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 25

Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 25

Die eingehenden Untersuchungen und Analysen dieser rechten Hand konnten erst im November 1984 beginnen, da zuvor umfangreiche Vorbereitungen im Rahmen der Präparierung und Konservierung sowie einer fundstückgetreuen und wissenschaftlich dienlichen Lagerung getroffen werden mussten. Die röntgenologischen Aufnahmen wurden an der Technischen Hochschule in Bern gefertigt, da dies das nächstliegende Institut ist, welches über eine derartig hochauflösende röntgenologische Apparatur verfügt. Für den Transport nach Zürich/Schweiz kam erstmals jener arteologischen Transportcontainer zum Einsatz welcher an der Freien Universität Izmir nach dem Fund des „Innti“ speziell für derartige Zwecke entwickelt wurde. Dieser Container verfügt über eine innere Klimazelle, welche jeweils den fundsymptomatischen Gegebenheiten komplett angepasst werden kann und so eine Verbringung der jeweiligen Fundstücke zu ihrem jeweiligen Bearbeitungs- und/oder Ausstellungsort ohne Schadensnehmung gewährleistet. Der Container verfügt über ein eigenes autarkes Energiesystem, welches entweder extern über Strom unterstützt werden kann, oder aber mittels Dieselaggregat, der auch mit Pflanzenölen betriebsbereit ist, einen vollkommen eigenständigen Einsatz ermöglicht. Zudem gilt der Container gemäss allen geltenden Vorschriften als hochseetauglich und bleibt bis zu einer Wassertiefe von 14 m dicht und einsatzbereit und hält mindestens über 72 Stunden entweder die tiefstmögliche Temperatur oder aber die klimatisch aufwändigste Balance zwischen Temperatur, Luftfeuchtigkeit und der gewünschten Sättigung mit CO².

humanoider fund, wipptal, 1984, protokollzeichnung 2, arteologie, dr. arkadaschDank dieses Containers bleibt sichergestellt, dass „Wippi“ niemals aus seiner Climatechain entnommen werden muss und so einer Schädigung durch Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsschwankungen unterliegt, sondern in einem nach strengen Laborbestimmungen gesicherten wissenschaftlichen Umfeld vor Kontaminierungen jeder Art bei sämtlichen Untersuchungen geschützt ist. Nicht umsonst gilt auf dem Gebiet der Arteologisch-Forensischen-Konservierung das arteologische Institut der Freien Universität Izmir als federführend.

Zudem bietet dieser Container die Möglichkeit der direkten Vernetzung mit weiteren Forschungsmodulen wie chemischen, physikalischen und pathologischen Laboren, sodass es ab Ende Dezember 1984 in der Grabungszentrale in Innsbruck (= Leitstelle der Expedition „Wipptal“ in Tirol/Österreich) möglich war, sämtliche weiteren Untersuchungen des „Wippi“ quasi „vor Ort“ durchzuführen. Wie wichtig eine derartige lokale Nähe der Forschungseinrichtungen zum Fundort tatsächlich ist, ergibt sich aus der Tatsache, dass sämtliche Daten betreffend Umfeld und terrestrische Spurenanalyse in ständigem direkten Austausch mit den Grabungskräften an der Fundstelle verifiziert und ergänzt werden konnten.

Diese rechte Hand des „Wippi“ ist in ihrer äusseren Erscheinung von einer surfalen Ledrigkeit gekennzeichnet, welche ihren Ursprung in der moorastigen Lagerung über einen langen Zeitraum hinweg zeitigt. Durch den Mangel bzw. Ausschluss von Sauerstoff erfolgte eine stetige Dehydrierung in einem bodensaueren Umfeld, welche sich in der endgültigen Mumifizierung der Hand manifestierte. Die dabei einhergehende Gewichtsreduktion führte zu einer voluminösen Reduktion des organischen Materials unter gleichzeitiger Hintanhaltung von Verwesungsprozessen. Dies ist auch aus der deutlichen Betonung der knöchernen Strukturen erkennbar und findet ihre Bestätigung in der erhaben dargestellten Ausbettung der Fingernägelwurzeln.

Die Hand weist eine Gesamtlänge von 17,84 cm aus und eine bogenhafte Handspannung, wobei die Handwurzel und der Ring- sowie der Kleine Finger die tiefliegendsten Punkte ergeben.

Der Kleine Finger ist 5,50 cm lang, während der Daumen vom handseitigen Gelenkshöcker bis zur Spitze eine direkt gemessene Länge von 5,95 cm aufweist.

Der Zeigefinger – gemessen von der Fingerspanne zwischen Daumen und Zeigefinger – misst 9,38 cm und die Spanne zwischen Daumenspitze und Zeigefingerspitze beträgt 7,01 cm.

Der Ringfinger des „Wippi“ ist um 2,55 cm länger als der Kleine Finger, und der Längenunterschied – jeweils von der Fingerspitze aus gemessen – zwischen Ring- und Mittelfinger, der zugleich der längste Finger dieser Hand ist, wenn er auch optisch nur geringfügig länger zu sein scheint, beträgt 1,27 cm.

Die Fingerspreizung zwischen Mittel- und Zeigefinger beträgt 3,20 cm.

Dr. Marga Sudanavesi konnte durch vergleichende Versuchsanordnungen mit lebendigen Freiwilligen nachweisen, dass eine derartige Fingerspreizung, bei gleichzeitiger Handrückenwölbung im dem Fundstück entsprechendem Ausmass eine typische Handhaltung für Rechtshänder impliziert, welche von ihrer Tätigkeit her nicht den manuellen Berufssystematiken von Arbeitern und/oder Landwirten entspricht. Es wird daher festgestellt, dass es sich bei dieser rechten Hand – die eindeutig aufgrund ihrer knöchernen und gelenkstypischen Strukturen als die Hand eines erwachsenen Menschen angesehen werden muss – um die Hand eines Menschen handeln muss, der entweder im administrativen Bereich tätig gewesen sein muss, bzw. dessen Alltagstätigkeiten eher dem handwerksfernen Tätigkeitsfeld eines monetär abgesicherten Lebensumfeldes zuzuschreiben sind.

Der „Wippi“ ist daher dem elitären Gesellschaftsgefüge seiner Zeit zuzuordnen und kann auch aufgrund der Beschaffenheit der Hautoberfläche eindeutig als Person einer von manipulativer Tätigkeit befreiten Bevölkerungsschicht zugerechnet werden.

Die sich daraus ergebende Frage ob wir es bei dieser durch chirurgische Massnahmen abgetrennten Hand (welche, wie die Forschungen eindeutig belegen post mortem erfolgte) mit einem Ritual einer Bestattung zu tun haben, muss vorerst unbeantwortet bleiben. Diese Frage wird wohl erst durch die Kontextualisierung des vollständigen Materials der arteologischen Forschung im Wipptal zumindest ansatzweise beantwortbar sein.