Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 27/2

Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 27/2

Die gemeinsamen Merkmale aus „cult-object 1“ der Grabung „Inntal“ und dem „cult-object 1“ aus der Grabung „Wipptal“ (hier sei auch auf die terministische Katalogisierungssystematik hingewiesen, welche ähnliche Stücke aus verschiedenen Grabungen, welche in arteologischer Relevanz zueinander stehen, nach in derselben Alphanumerik beschreibt, jedoch unter dem Zusatz der fundspezifischen Datierung) sind schon in ihrer ersten Charakteristik augenscheinlich, bedürfen jedoch bei genauerer Betrachtungsweise dennoch einer qualifizierten Befundung.

cult_object_1,wipptal, 1984, arteologie, dr. arkadaschDie erste Gemeinsamkeit bezieht sich auf die mechanische Verwendbarkeit als Werkzeug, mit Griffstück und oval-ellipsoider, scheibenähnlicher Vorrichtung im vorderen Bereich, deren innenliegender, zweiteiliger und aufgezackter unterer Rand (sh. Abbildung) sich klauenartig in die Fundobjekte „Objekt 2“ und „Objekt 4“ der Grabungsstelle „Inntal“ einpassen lässt. Auch wenn vorab an der Grabungsstelle „Wipptal“ noch keine derartigen Objekte vorgefunden wurden, so ergibt dennoch die Labosanalyse der Kratz- und Wetzspuren an den beiden innenliegenden Zacken, dass hier von einem regelmässigen Gebrauch als Werkzeug ausgegangen werden muss, wobei der Gegenpart entweder gleichartig aus metallenen Legierungen bestand, oder aber aus (was aus arteologischer Sicht als unwahrscheinlich gilt) Stein.

Die zweite Gemeinsamkeit wird aus der Dimensionierung dieses Fundstückes deutlich, wobei im Massstab betrachtet die unterschiedlichen Abmessungen wohl als lokale Charakteristik zu betrachten sind, da in Bezug auf die physikalischen Eigenschaften des hebelartigen Werkzeuges, die Dimensionen in sich wieder restlos stimmig sind und so den gestalterischen Abweichungen in Bezug auf Grösse und Breite eine rein zierdehafte Bedeutung zukommt.

cultobject 1, wipptal, 1984, arteologie, dr. arkadaschDie Gesamtlänge des Objektes beträgt 7,95 cm, wobei sich die Länge des eigentlichen Griffstückes mit 3,10 cm niederschlägt. Sowohl griffstück als auch die oval-ellipsoide, scheibenähnliche Vorrichtung im vorderen Bereich sind aus einem einzigen Stück herausgearbeitet. Die Kanten wurden dabei nach unten abgebogen und gebrochen, die dadurch erreichte Tiefe des Objektes liegt in einer durchgehenden Wertigkeit von 3,5 mm bis 4,2 mm. Die Breite des Griffstückes beträgt 1,40 cm, das Ende ist an den Eckbunden stark abgerundet und es befindet sich mittig eine Bohrung (gleichfalls entgratet und entspant) mit einem Durchmesser von 0,56 cm. Obwohl bei beiden Fundstücken der Grabungsstelle „Wipptal“ keinerlei nachweisbare Gebrauchsspuren zu entdecken sind, wird in Fachkreisen davon ausgegangen, dass es sich bei diesen Bohrungen um Vorrichtungen zur Aufbewahrung gehandelt hat.

Ab der Messmarke 3,10 cm verbreitert sich das Griffstück nach vorne hin und erreicht bei 8,75 cm (gemessen vom unteren Ende aus) seine Maximalbreite von 3,95 cm, verjüngt sich dann abrundend über die beiden Eckpunkte und geht sodann in eine Gerade die im rechten Winkel zur Symmetrieachse des Griffstückes steht, über. Die materialtechnische Behandlung der Ränder (gebogen und gebrochen, Tiefenwertigkeit bei etwa 4,0 mm) bleibt durchgehend die gleiche.

Das Innere dieser vorderen, scheibenförmigen Vorrichtung wird durch einen auf die vorhin beschriebene Art und Weise gebildeten Hohlrand gebildet, der in einer Breite von 1,20 cm ein an den Ecken stark gerundetes, im Ansatz aber gleichschenkeliges Dreieck umfasst, welches jedoch ab der Hälfte zu seiner Spitze hin, mit eingeflachtem Material ausgefüllt ist. Dies bedeutet, dass lediglich der vordere Bereich zum der Symmetrieachse querstehenden Teil des Hohlrandes jene Werkzeugöffnung darstellt, welche in ihrer Funktionalität eindeutig dem gleichartigen Gebrauch wie den ähnlichen Fundstücke an der Grabung „Inntal“, zuordenbar sind.

Der Querrand des die Werkzeugöffnung beschränkenden Flachmetalls weist zwei starke, zackige Vorschübe auf, welche wie bereits oben beschrieben, starke Verwendungs- und Gebrauchsspuren zeigen. Die Entfernung vom Hohlrand beträgt (innen gemessen) bei der Zackung 1,10 cm und in der Vertiefung zwischen den beiden Zacken 1,20 cm.

Die innere Breite des im Ansatz gleichschenkeligen Dreiecks beträgt an seiner Basis 2,60 cm.