Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 28

Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 28

Mit der Öffnung des Grabungsgeländes „Wipptal“ am 1. Oktober 1984 auch für nichtwissenschaftliche Besucher entwickelte sich gleichzeitig eine generelle Stimmungsänderung am insgesamten Storyboard dieser arteologischen Grabung. Lagen die bisherigen Prämissen einzig in der arteologischen Ausgerichtetheit sämtlicher manipulativer und wissenschaftlich-arteologischer Tätigkeiten so veränderte die ständige Möglichkeit einer interessierten Laienpräsenz durch Öffentlichkeit die internen Charakteristika des Arbeitsgeschehens als solches genauso wie die kommunikativen Strukturen im Inneren als auch nach aussen. Das Grabungsteam „Wipptal“ stand – zumindest wurde es so von einer Mehrheit der Teammitglieder gefühlt und artikuliert – mit einem Male im Blickpunkt einer nicht wissenschaftlich vorgebildeten und damit auch vom arteologischen Ansatz her nicht zuordenbaren „Zuschauermenge“, welche zwar durch ihr Interesse durchaus dem Selbstverständnis der Teammitglieder schmeichelte, andererseits aber die Arbeit der arteologischen Grabung beinahe zu einer Art Performance verinterpretierte – eine Erfahrung, welche bei weitem nicht nur positive Gefühlsregungen unter der Grabungsmannschaft auslöste – welche die bisherige Art zu arbeiten nahezu verunmöglichte und die Arbeiterschaft vor Ort zeitweise in die Rolle von Statisten eines „arteologischen Erlebnisparks“ drängte.

wipptal 1984, dr. arkadasch, arteologieAndererseits – und dies darf in Zeiten moderner Medien auf keinen Fall ausser Acht gelassen werden – stellt eine positive Resonanz in einer breiten Öffentlichkeit, der gegenüber auch noch ein Bildungsauftrag wahrgenommen wird, einen nicht hoch genug zu wertenden Faktor im Rahmen der monetären Debatte weiterführender arteologischer Agenden dar. Dass hier gleichwohl, besonders mit dem Eigner der betroffenen Grundstücke (dem Bundesland Tirol als juristischer Person und Gebietskörperschaft), Kompromisse einzugehen sind, ergibt sich in logischer Folge aus den jeweiligen Verantwortlichkeiten und Interessenslagen.

Dr. Arkadasch wäre es am liebsten gewesen (so wie bereits bei der Grabung im Jahre 1982 im Inntal) wenn mit dem geplanten Ende der Grabungstätigkeit (spätestens mit Ende Oktober 1984 und den ersten starken Bodenfrösten) das gesamte Gelände abgeriegelt und fürderhin nur mehr für wissenschaftliche Zwecke betretbar erklärt würde. Eine derartige Vorgangsweise dient zum einem dem Schutz der bisherigen terrapermanenten Grabungsobjekte (Mauern, Mauerreste, Fundamentierungen, Trassierungen…) vor unbeabsichtigter Beschädigung oder gar Vandalismus, zum anderen aber wird so das Grabungsgelände für spätere arteologische Expeditionen im Status quo des wissenschaftlich-arteologischen Grabungsablaufes erhalten und erleichtert auf diese Weise den nahezu nahtlosen Anschluss an bisherige Funde und Erkenntnisse.

Mit dem Beschluss der Tiroler Landesregierung das Grabungsgelände „Wipptal“ geordnet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, stellten sich für Dr. Arkadasch und sein Team vollkommen neue Herausforderungen:

1.    Die Sicherung des Grabungsgeländes hat absoluten Vorrang vor jeder effektheischerischen musealen und populärwissenschaftlichen Beabsichtigung.

2.    Die Aufarbeitung von Bildungs- und Informationsangeboten muss in arteologisch korrekter Form gewährleistet werden und dem jeweiligen wissenschaftlichen Stand entsprechen.

3.    Die Erhaltung und Finanzierung der besucherrelevanten Infrastruktur ist unabhängig von jedem wissenschaftlichen Budget zu finanzieren und zu gewährleisten.

4.    Die Letztverantwortlichkeit obliegt der arteologischen Leitung, welche weisungsfrei gegenüber dem Eigentümer und Finanzier des Besucherzentrums agiert.

Für diesen Zweck wurde ein eigener Verein gegründet, die „Tiroler Arteologische Vereinigung“, kurz „TAV“ genannt. Als Vorsitzender fungiert der jeweilige Vorstand der archäologischen Fakultät der Universität Innsbruck (in Ermangelung einer eigenen Arteologischen Fakultät an dieser Universität). Die genaue Aufgabenteilung ist in den Statuten nachzulesen.