Wipptal, August – September 1984, Ausgrabungsprotokoll 29
Mit der Installation der notwendigen vergesellschafteten Strukturen konnten bei der protokollarischen Stiftungssitzung vom 6. Oktober 1984 die Statuten der Tiroler Arteologischen Vereinigung (TAV) beschlossen und verschriftlicht werden. Mit Bescheid vom 27. November 1094 durch die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land, GZ 356/84, wurde die TAV in das Österreichische Vereinsregister eingetragen und formiert seitdem als e.V. (= eingetragener Verein), mit allen sich daraus ergebenden rechtlichen Möglichkeiten und Verpflichtungen. Sowohl eine Abschrift der Vereinsstatuten als auch eine beglaubigte Kopie der Stiftungsurkunde wurden bei der zuständigen Behörde hinterlegt.
Für das Grabungsteam „Wipptal“ unter der Leitung von Dr. Arkadasch, bedeuteten diese infrastrukturellen Betriebsveränderungen, neben den bereits beschriebenen zusätzlichen Herausforderungen und Aufgaben im eigentlich arteologischen Sinne, dass hier im Wipptal (und damit im Nahebereich des regionalen Verwaltungszentrums Innsbruck und der Universität der Stadt Innsbruck), im Gegensatz zur Ausgrabung im Inntal im Jahre 1982, eine erstmalige indigene Verwurzelung kontraktiert werden konnte, welche für zukünftige Aufgaben und Forschungen eine Basis darstellt, deren Fundamentierung im Bewusstsein der betroffenen Bevölkerung (und damit der unmittelbaren Öffentlichkeit) fusst.
Hierzu war es freilich notwendig von Anbeginn an eine breite Akzeptanz in den gesellschaftlich relevanten Kreisen anzustreben und gleichzeitig sicher zu stellen, dass tatsächlich zumindest wissenschafts- und arteologisch affine Persönlichkeiten in den operativen Vorstand des Vereins berufen werden. Dr. Arkadasch und Frau Dr. Sudanavesi fungierten lediglich als Gründungsmitglieder ohne eigenes Portfolio und zogen sich mit Unterzeichnung des ersten Wahlprotokolls aus allen Vorstandstätigkeiten zurück und behielten lediglich Sitz und Stimme für die Bevorschlagung und Ernennung des jeweiligen wissenschaftlich- arteologischen Leitungsgremiums. Das Tagesgeschäft selbst wird rein vom Vorstand geführt, welcher wiederum seine Verantwortlichkeit gegenüber dem archäologischen Institut der Universität Innsbruck (bzw. bis zur Gründung eines eigenen arteologischen Instituts an der Universität Innsbruck) zu wahren hat. Die Rahmenbedingungen dafür sind erschöpfend im Aufgabenbuch der Vereinsstatuten angeführt.
Wie sehr diese Vereinsgründung (mit dem einhergehenden grossen medialen Echo und dem erfolgreichen Start der Publikumsführungen am Grabungsgelände „Wipptal“) dem Selbstempfinden der indigenen Bevölkerung des Wipptals entsprach zeigt in aller Deutlichkeit die Tatsache, dass eine pensionierte Volksschullehrerin (zuständig in Österreich für die Grundschule der 6 – 10 Jährigen) aus dem Dörfchen „Matrei am Brenner“ ihr Elternhaus dem TAV als Schenkung auf den Todesfall vermachte und gleichzeitig der Vereinigung das recht einräumte, bereits zu ihren Lebzeiten das Untergeschoss für museale Zwecke zu adaptieren und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Es ist dabei dem rührigen Vereinsvorstand (der sich aus Vertretern von Gebietskörperschaften und – wie in Tirol allgemein üblich – der lokalen Politik im überwiegenden Mass zusammen setzt) zu verdanken, dass innert kürzester Zeit die erforderlichen Geldmittel aufgetrieben wurden, um neben den laufenden Geschäften des TAV auch di erforderlich Umbauten und Sanierungen an dieser Schenkung durchführen zu können.
Auch wenn die Planungen dieses musealen Zentrums nicht den rein wissenschaftlich- arteologischen Vorgaben entsprechen können, so wird dennoch dieser populärwissenschaftliche Ansatz zu einer generellen Vertiefung des arteologischen Gedankenguts insgesamt einen wesentlichen und nicht zu unterschätzenden Beitrag leisten.