Stubaital, Juli – Oktober 1985, Ausgrabungsprotokoll 14/2
Der am 17. Juli 1985 gefundene metallene Gegenstand, im weiteren aufgrund seiner klar ersichtlichen Verwendungsweise „Urkarabiner“ genannt, besteht im wesentlichen aus zwei mechanisch miteinander verbundenen, runden bis leicht ovalen Teilen, die sich in ihrer Funktion ergänzen bzw. anwendungstechnisch erweitern. Bei der Untersuchung im Labor ergaben sich eindeutige metallurgische Zuordnungen zu verhütteten Erzen, welche einen hohen Anteil von Eisen aufweisen, welche in dieser relativ reinen Form nicht im tirolerischen Alpengebiet vorkommen. Daraus folgt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit das Verhütten von Erzen zu dieser Zeit hier in Tirol noch nicht angewandt, bzw. als umsetzbares Verfahren vom technischen Know-how her noch nicht beherrschbar war, so dass dergestaltige Materialrohlinge lediglich im Zuge eines Warenaustausches bzw. einer käuflichen Transaktion importiert werden konnten. Die mineralogischen Analysen verweisen auf Erzvorkommen in der Gegend von Košice (Tschechoslowakei) und belegen somit die Bedeutung des Brennerpasses, als auch des Inntales und des Wipptales, für die innereuropäischen Wander- als auch Handelsrouten bereits in der Prae-Arteologischen-Zeitepoche, als auch in der Arteologischen-Zeitepoche (früheste Datierung der mineralogischen Expertise: Spätphase der Prae-Arteologischen-Zeitepoche; allerdings lediglich in Bezug auf die Schürfung und Verhüttung des Erzes in Košice, nicht aber auf die erfolgte mechanische Bearbeitung im Stubaital/Nordtirol).
Die genaue zeitliche arteologische Zuordnung der handwerklichen Bearbeitung bedarf noch zusätzlicher Analysen.
Der gesamte Urkarabiner weist eine basale Länge von 111 mm auf (gemessen jeweils von den Aussenkanten der Rundungen) und verjüngt sich sowohl rechts als auch links in einer (geschmiedeten?) Rundung verjüngend nach innen, wobei die rechte Rundung (sh. Fundprotokollzeichnung Blatt 4, Werkzeug-Fund 1, Team „Stubaital“) nach ihrer Einbiegung mit einem inneren Radius von 35,8 mm ihren Scheitelpunkt in einem Abstand von 68,9 mm von der Grundlänge aus erzielt. In der Biegung weist das gerundete Metallstück zahlreiche feinziselierte Gebrauchsspuren auf, welche sich als klar erkennbare Kratzer von der Innenseite des Materials aus nach aussen ziehend darstellen.
Die linke Rundung wurde wesentlich kürzer gehalten und biegt sich in einer Länge von 22 mm nach innen und verbindet sich in einer gedachten, schrägen Gerade (welche mechanisch durch den mittels Splintverbindung beweglich angebrachten Teil 2 überbrückt wird) mit der Rundung an der rechten Seite des Werkzeugs. Dieses, weitgehend oval gestaltete Grundelement mit einem durchschnittlichen Materialdurchmesser von 11,4 mm bis 11,5 mm (kantenlos, glatt, gerundet) verjüngt sich an beiden Enden zu einem Flachstück, welche der mechanischen Aufnahme des Anfangs- als auch Endteiles von Element zwei dienen.
Der innovative Teil dieser Konstruktion beruht in der Funktionalität von Element zwei, einem 59,5 mm langem, präzise gestaltetem Metallstück, welches an beiden Enden U-förmig ausgenommen ist und jeweils eine Bohrung von ca. 2 mm aufweist. Die beiden verjüngten Enden von Werkzeugelement 1 passen genau in die U-förmigen Aussparungen und können so bündig ineinander eingefügt werden, wobei beide Aussparungen genügend Raum für eine gewollte Beweglichkeit von Element 2 vorweisen. Zudem wird durch den Splint an der rechten Seite von Werkzeugelement 2 (sh. Fundprotokollzeichnung Blatt 4, Werkzeug-Fund 1, Team „Stubaital“) in einer in Element 1 vorgefertigten Einkebung am Flachstück verhindert, dass die geplante Einrastung von Werkzeugelement 2 in Werkzeugelemt 1 ins Leere geht und so der Zweckdienlichkeit der Verwendung zuwiderläuft.
Am linken Ende von Element zwei verbindet der in die Bohrung eingebrachte Splint beide Teile des Urkarabiners derart miteinander, dass zwar eine Bewegung nach unten und somit eine Aufnahme von anderen Hilfs- und/oder Werkzeugen möglich ist (z.B. Seile und Taue), jedoch durch die am anderen Ende erfolgte Arretierung eine beständige Fixierung erreicht wird.
Die Absicherung dieser Mechanik wird durch eine bewegliche, mit Gewindetechnik versehene, drehbare Metallhülse gewährleistet, welche eine Länge von 13 mm aufweist und an der Oberfläche durch Aufrauhung in ihrer ergonomischen Funktion unterstützt wird. Mittels Drehung kann diese Hülse über den rechten, U-förmig ausgesparten Teil bewegt werden und sperrt so den in Werkzeugteil 1 eingerasteten Splint von Werkzeugteil 2 und verhindert dergestalt eine unbeabsichtigte Öffnung des Urkarabiners und damit ein ungewolltes Freisetzen eines eingefügten Teils (meist Seile und/oder Taue).
Insgesamt weist dieser Urkarabiner eine komplexe handwerkliche Funktionalität auf, welcher unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten an Ressourcen und Wissen eindeutig die Wertigkeit der transistalen Immissionen im sozikulturellen als auch ökonomischen Bereich eines gegenseitigen Austausches in arteologischer Hinsicht belegt.