Lechtal, Juli – September 1992, Ausgrabungsprotokoll 10
Dieses Furtgebiet befindet sich nur wenige hundert Meter in südsüdwestlicher Richtung der Gemeinde Eben und lokalisiert sich am heutigen durch zwei Brücken wegbar gemachten Übergang nach/zum Gelände mit dem Namen „Klimm“. Vom Hahntennjoch kommend führt die zweispurige, befestigte Bundesstrasse „Lechtalstrasse“ in Richtung Norden nach Elmen und weiter nach Reutte (Hauptort des politischen Bezirks „Reutte“). Linkerhand zweigt dann rechtwinklig eine durch Bäume gesäumte, geteerte, einspurige Strasse nach „Klimm“ ab. Nach hundert Metern erreicht man eine Wegkreuzung mit einer Kapelle (rituelle Kleintempelanlage). Während die asphaltierten Wege nach Norden und Süden, sowie über die nach Westen führenden Brücken (die südlichere ist für den Fuss- und Fahrradgebrauch vorgesehen) kleinstrukturierte Siedlungsräume erschliessen, führt ein lediglich geschotterter und unbefestigter Weg in südwestlicher Richtung direkt am Uferbereich des Flusslaufes des Flusses Lech entlang. Beidseitig wird der Uferbereich landwirtschaftlich für die Gewinnung von Grünfutter genutzt, wobei nach circa 80 Metern in südlicher Richtung eine stark angeflachte, breitfurtige Veruferung auftritt, die sowohl am linken als auch am rechten Flussufer relativ leicht gangbare Böschungswinkel aufweist, die zudem von grobsteinigen bis felshaften Einschlüssen vom Ausschwemmen durch aquaenergetisches Geschiebe auf natürliche Weise geschützt sind. Diese natürliche Uferbefestigung zeigt sich auch in der unmittelbar danach auftretenden Gerinneverschiebung für Hochwässer, welche auch heute noch, besonders in der Zeit der Schneeschmelze oder bei sommerlichen Starkregenfällen, die Überwässer des Flusses Lech von dort an in das im landwirtschaftlich genutzten Bereich in Richtung Norden verlagern. Weitläufige Schotterablagerungen in den Feldern belegen dies.
Der Flusslauf selbst verbreitert sich an dieser angeflachten, breitfurtigen Veruferung in seinem Gerinne auf einer Länge von 70 Metern, bildet zudem schmale, versickernde Ausläufer und reduziert dergestalt seine Fliessgeschwindigkeit auf weniger als einen Meter pro Sekunde, selbst an seinen tiefsten Stellen, die bei Normalwasserstand im Sommer in diesem Bereich nie mehr als 55 cm an Wassertiefe aufweisen.
Somit sind in diesem 70 Meter langem Flussabschnitt sämtliche Voraussetzungen gegeben, um sowohl fussläufig als auch mit Packtieren und von Zugtieren bewegten Karren relativ trocken und ohne grössere Gefahren durch starkströmige, tiefrinnige Wasserführungen ans andere Ufer des Flusses zu gelangen. Zudem erübrigte es sich, mittels zusätzlicher Befestigungen die natürliche Uferbeschaffenheit zu verstärken. Vereinzelte Trittsteine an neuralgischeren Punkten im Flusslauf, sowie wenige, noch nachweisbare flachstufige Wegtrassierungen im Böschungsbereich belegen die relativ bescheidene, notwendige verkehrstechnische Adaptierung dieses Flussübergangs. Wenn auch jede brückenlose Flussüberquerung stets mit Risiko verbunden war, sind und waren Flussübergänge immer gleichzeitig ein Ort von lokaler oder gar regionaler strategischer Bedeutung im Sinne von Sicherheit und ökonomischer Versorgung und Entwicklung. Daraus resultiert auch die im Normalfall stets begleitende Notwendigkeit von Überwachung durch personelle, dauerhafte und oftmals auch befestigte Niederlassungen, um zum einen die Furt als solche verkehrstechnisch zu sichern, und zum zweiten sowohl den Warendurchlauf als solchen, als auch humane Wanderbewegungen zu kontrollieren.
Das arteologische Team um Dr. Arkadasch entschied sich daher am rechten Uferbereich dieser Furtstelle mit Sondierungsgrabungen zu beginnen, um über einen ersten Nachweis von baulichen Überresten und/der Artefakten die theoretischen Überlegungen der pedalen Erkundungsexpedition zu untermauern. Dazu wurde das abgesteckte Grabungsgelände in einem ersten Schritt kartiert und vermessen, um es dergestalt in die arteologisch üblichen Bearbeitungsbereiche einteilen zu können:
Folgende Areale wurden dabei lokalisiert:
1. Area of high degree of probability (AHDP)
2. Area of normal degree of probability (ANDP)
3. Area of low degree of probability (ALDP)
Mit dieser arteologischen Kartographie wurde bei der zuständigen Verwaltungsbehörde der Bezirkshauptmannschaft Reutte vorgesprochen, um dergestalt eine rasche Einzäunung des Geländes zu erreichen und mittels eines zeitlich auf die Sommermonate begrenzten Pachtvertrages im angrenzenden Wiesengelände das provisorische Lager der Expedition errichten zu können.