Lechtal, Juli – September 1992, Ausgrabungsprotokoll 14/5
Die Kultnische am rechten Ufer des Flusslaufes befindet sich rechter Hand des ursprünglich wohl stufenförmig angelegten Furteingangbereichs, wobei diese Stufenführung von einer eher terassenförmigen Struktur geprägt ist, da die einzelnen Stufen wahrscheinlich nicht mehr als eine fünf Zentimeter hohe Gratkante aufwiesen und generell leicht abschüssig geführt wurden, sodass mit sieben (die Geländeanalyse ergibt jedoch auch eine mögliche Stufenanzahl von acht Stufen) Absätzen der gangbare Grundboden des Furtweges auf Höhe des mittleren, sommerlichen Wasserpegels erreicht werden konnte. Die Tiefe der abschüssig angelegten Staffeln betrug im Schnitt 65 bis 70 cm, sodass von einem Abgangsquerschnitt von circa fünf Metern auszugehen ist. Diese Anlage des Gefälles ermöglicht es, selbst mit schwer beladenen Wagen samt Zugtieren relativ problemlos diese Neigung bzw. Steigung (wenn wir von der umgekehrten Überschreitungsbewegung ausgehen) zu überwinden, da die kaskadige Treppenführung mit fünf Zentimeter hohen Gratkanten eine zwar ruckartige Fortbewegung verlangt, welche zum einen jedoch in der Abwärtsbewegung zu einer Bremswirkung durch die Verlagerung des Eigengewichtes auf die Vorderachse führt und umgekehrt bei der Steigungsbewältigung es den Begleitern durch die Hebelwirkung bei manuellem Speicheneingriff ermöglicht, die Steigung selbst mit schwerer Ladung ohne zusätzliche Zugtiere oder Personal zu bewältigen. Versuche mit landwirtschaftlichen Wägen, welche aus der vormotorisierten Zeit stammen belegen die klar durchdachte und in ihrer Einfachheit erstaunlich funktionelle Gesamtanlage dieser Furteinfahrt. Dass dennoch derartige Überquerungen stets mit Risiko verbunden waren, ergibt sich zum einen aus der Verwendung von Zugtieren (deren Verhalten niemals restlos linear zu planen ist) und zum anderen aus der wechselnden Beschaffenheit des Untergrunds (Regen, Schnee, Eis, Trockenheit, Unterspülungen etc.). Somit galt jede Furt als neuralgisches infrastrukturelles Verkehrsproblem, welches einer ständigen Wartung und Sicherung bedurfte. Zudem muss der sicherheitspolitische Aspekt berücksichtigt werden. Nicht umsonst wurden zahlreiche dauerhafte und bewehrte Siedlungen ursprünglich in unmittelbarer Nähe von Furtübergängen angelegt, da die strategische und handelsspezifische Bedeutung derartiger Verkehrsknotenpunkte nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die Überschreitung des Flusslaufes nur gegen Entgelt (in Form von Naturalien oder späterhin auch in Form von Münzzahlungen) durchgeführt werden konnte. Ebenso entwickelten sich unmittelbarer Umgebung Handelsplätze (als Vorläufer und Wegbereiter von festen Siedlungen) samt gastronomischer Infrastruktur für Reisende und wohl zeitgleich die traditionell den rituellen Bedürfnissen entsprechenden Zeremonialformen, deren Gewichtung insgesamt den Herrschaftsanspruch der verorteten eingeborenen Bevölkerung exekutionell manifestierte. Die am linken oberen Furteingangsbereich angelegte Kultnische bedient somit nicht nur das spirituelle Bedürfnis nach virtuellem, göttlichen Beistand für die Überfahrt, sondern dient in gleicher Weise der symbolistischen Präsentation der spezifischen Normierung des eingeborenen, vor Ort leitend praktizierten religiösen Kults, der gleichbedeutend mit dem Anspruch auf die weltliche Herrschaft über diese Gebiet einherging.
Die Kultnische selbst wurde schlicht gestaltet. Sie misst in ihrer ausgegrabenen und vorgefundenen Gesamtlänge etwa 33 cm, dürfte jedoch insgesamt etwa einen halben Meter betragen, die nur mehr in einem eck die ursprüngliche Trockenmauerung vorhanden ist. Die Höhe von 16 cm erscheint insoweit stimmig, als von einer hölzernen Überdachung auszugehen ist; dies ist aus einer künstlich hergestellten Einkerbung zur Aufnahme von Tragebalken an einem Simsstein ablesbar. Sowohl der Boden als auch die in Trockenbauweise hergestellten Wände wurden aus heimischem Kalkstein gefertigt. Der ausgegrabene Boden besteht aus zwölf etwa handflächengrossen, flachen Kalkkieseln, welche nahezu fugenlos ineinander verlegt wurden. Der Untergrund wurde mit groben Sanden sedimentfrei vorbereitet, um so jedes Oberflächenwasser rasch und nachhaltig der Versickerung zuzuführen. Die Wände des ausgegrabenen Ecks sind frei tragend in Trockenbauweise auf die Grundfläche selbsttragend aufgeschichtet, wobei die untere Kantenführung durch ein mehrere Zentimeter den Mauerrand überragendes Fundament dauerhaft gestützt werden. Die Sorgsamkeit der Errichtung weist in ihrer statischen Ausführung polygonale Ansätze auf, welche sämtliche Druck-und Zugkräfte der Mauerkonstruktion aber auch des darüber befindlichen Dachstuhls seitwärts in die Fundamente leitete. Es ist daher schlüssig anzunehmen, dass die Kultnische frei stand und von aussen weder durch Erdwälle oder zusätzliches Mauerwerk gestützt war. Sämtliche Bodensteine weisen eine bearbeitete und geglättete Oberfläche aus, wobei nicht mehr einwandfrei feststellbar ist, ob bei dieser Gestaltung auch kunsthandwerkliche Formengebungen eingesetzt wurden. Lediglich im Präsentationsbereich der vorgefundenen Kult-Objecte weisen Spuren von organischem Material zumindest auf die Verwendung von Farbe(n) hin. Die Wände wiederum sind ungeglättet und unbehauen, unterstreichen dadurch jedoch den archaischen Charakter der Kultnische Insgesamt, da sie damit architektonisch den rituellen Rahmen für die präsentierten Kult-Objecte optisch verstärken. Ausser den drei Kult-Objecten wurden unmittelbar keinerlei weitere Artefakte gefunden. Die Kultnische diente somit eindeutig reinen Bitt- und Dankesritualen ohne eine gegenständlich bezogene Darreichung von Opfergaben. Diese erfolgte (wahrscheinlich) in direktem Kontakt mit der amtsführenden Priesterschaft respektive deren Gehilfen vor Ort, um auch bei hohem Verkehrsaufkommen einen raschen und unverzüglichen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Im übertragenen Sinn kann diese Form der Opfergabe als Vorläufer der Eintreibung eines Wegzolls verstanden werden.