Lechtal, Juli – September 1992, Ausgrabungsprotokoll 20

Lechtal, Juli – September 1992, Ausgrabungsprotokoll 20

Trotz dieser unvorhergesehen, administrativen Schwierigkeiten muss gesagt werden, dass der gesamte Nordtiroler Raum, so wie auch das Staatsgebilde der Republik Österreich nicht so sehr von Wirtschaft, Forschung und Bildung leben, sondern vielmehr die Funktionalität dieses sozialen Gefüges in erster Linie einer tatsächlich bewundernswert arbeitenden Beamtenschaft zu verdanken ist. Auch wenn hierbei oftmals heutzutage uns fremdartig erscheinende Ausformungen zu beobachten sind – wie etwa die Unkündbarkeit von Briefträgern oder den Chauffeuren höherer leitender politischer Amtsinhaber – so fusst dieses Selbstbild der Beamtenschaft auf einem klaren Selbstverständnis der Solidarität mit dem staatlichen Gefüge als solchem.

Freilich beinhaltet diese Solidarität auch eine geradezu erschreckende Bereitschaft sich in Obliegenheiten, welche durch die jeweils herrschenden politischen Strukturen vorgegeben werden, sich weder aktiv noch passiv einzubringen oder gar einzumischen. Der Tiroler Beamte (oder auch generell der österreichische Beamte) als solcher stellt niemals die herrschenden Machtverhältnisse in Frage, da er davon ausgeht, dass diese Verhältnisse ihre politische Legitimität der jeweils geltenden staatlichen Verfassung entsprechend ausüben, oder/und von Gott gegeben sind. Nicht umsonst wird noch heute in der „Tiroler Landesverfassung“ eindeutig und speziell auf die christliche Ausrichtung hingewiesen und ein klar artikulierter Gottesbezug gewollt hergestellt.

bescheid, lechtal, 1992, arteologie, dr. arkadaschDaraus ergibt sich, dass die Beamtenschaft stets dann positiv für das Gesamtwesen funktioniert, wenn die politischen Strukturen demokratisch aufgebaut sind und auch einer der Gewaltentrennung entsprechenden Kontrolle unterliegen. Umgekehrt neigt aber generell die nordtirolerische Bevölkerung zu eine rungefragten und tief verinnerlichten Obrigkeitshörigkeit welche sich allgemein in Form eines vorauseilenden Gehorsams niederschlägt, der a priori nicht nur jeder Neuerung mehr als nur skeptisch gegenübersteht, sondern es auch ermöglichte, dass in der Zeit des Nationalsozialismus sich Nordtirol rühmte, als erster Gau des Dritten Reichs „judenfrei“ zu sein. Wie verinnerlicht diese Einstellungen (auch heute noch) sind, zeigt die Tatsache, dass die Berufsgruppe der Lehrer jene Berufsgruppe war, die den höchsten Anteil an Parteimitgliedern der NSDAP hatte (über 90 %).

Während anderenorts gerade der Bildungssektor als innovative und offene Kraft für eine zukünftige Gestaltung gilt, herrschen in Nordtirol noch immer geradezu anachronistisch erscheinende Zustände: gleichwohl in der Bundesverfassung der Republik Österreich die Trennung von Staat und Kirche (Religion) festgehalten ist, kann gerade in Nordtirol von einer derartigen Trennung keine Rede sein. Nicht nur, dass kirchliche Institutionen Schulen und Heime betreiben, welche mit öffentlichen Geldern mehr als unterstützt werden, sie gelten auch noch als die „Elite“ der Bildungseinrichtungen. Ausserdem sitzen in beinahe sämtlichen Gremien für bildungspolitische und gesellschaftliche relevanten Belangen mit Sitz und Stimmrecht Vertreter der katholischen Kirche.

Andererseits bedingt diese Melange, dass in den meisten Fällen Abläufe und Verfahren mit einer vorausschaubaren Tendenz ablaufen und somit eine, wenn auch durchaus, vom demokratiepolitischen her betrachtet, eigenartige Form einer gewissen Rechtssicherheit bieten. Solange der gesellschaftlich hierarchische Aufbau nicht durch striktes demokratisches Bestehen auf dem eigenen Rechtsstandpunkt gestört erscheint, kann im bestehenden Rahmen des gesellschaftlichen Gefüges ein durchaus Zufriedenheit heischendes, berechenbares und biederes Dasein geführt werden. Dass umgekehrt natürlich in einem derartigen Umfeld jedwede Neuerung auf Ablehnung und teilweise offenes Ressentiment stösst, ist systemimmanent. Für die Durchsetzung der eigenen Interessen ist es somit unumgänglich notwendig, die Spielregeln der poltischen und verbeamteten Strukturen zu befolgen und über Beziehungen und Kontakte zu einem in den Rahmen des Systems passenden Kompromiss zu gelangen. Nicht sosehr der Rechtsanspruch zählt, als vielmehr die Bereitschaft die herrschenden Strukturen zumindest nicht in Frage zu stellen.

Daraus ergibt sich auch jene Eitelkeit der lokalen poltischen Eliten, welche Dr. Arkadasch in seiner Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Reutte der arteologischen Expedition „Lechtal“ zu Nutze machte.