Kaunertal, Mai – Oktober 1997, Ausgrabungsprotokoll 19/2
In der Regel gilt, dass bei archäologischen Ausgrabungen generell zuerst damit zu rechnen ist, dass die vorgefundenen Objekte, Bauten und/oder Artefakte zum überwiegenden Teil nur mehr als rudimentäre Überreste vorhanden sind, bzw. durch den Zahn der Zeit oder aber menschlich bedingte Eingriffe beinahe vollkommen zerstört wurden. Dabei kann es sich um quasi kriminelle Machenschaften wie professionelles Grabräubertum (vor allem in Zeiten politischer Krisen oder gar kriegerischer Auseinandersetzungen) handeln, um lokal beschränkten Souvenierhandel mit Zufallsfunden (oder, wie es quantitativ betrachtet noch viel häufiger vorkommt, mit meist primitiv angefertigten Fälschungen), oder um ältere und alte Ausgrabungen, bei denen noch nicht am Stand der heutigen wissenschaftlichen Vorgaben gewerkt wurde. Sämtliche dieser Erfahrungen sind eins zu eins auf die angewandte Arteologie umlegbar.
Es gilt daher bei jeder Fundung zuallererst die genaue und auch planerisch erfasste Verortung im kartografischen Sinn eines jeden Fundstückes durchzuführen, um zum Einen auch nachfolgenden arteologischen und anderen wissenschaftlichen Untersuchungen den möglichst originären Status der jeweiligen Fundstücke zumindest bildnerisch zur Verfügung stellen zu können, und zum anderen jederzeit eine theoretische Gesamtbestandsaufnahme der Fundstelle zur Verfügung zu haben, um so dergestalt eine spezifische Kontextualsierung der jeweils untersuchten Parameter als theoretischen Ansatz zu ermöglichen.
Somit stellt meistens auch das Nichtvorhandensein und/oder Fehlen von Teilen von Fundungen als solches keinerlei zusätzliche Problematik dar, sondern gilt vielmehr als arteologischer Normalzustand, als wissenschaftliche Ausgangsbasis, von der ab die weiterführenden Grundlagen und Schlussfolgerungen entwickelt werden können. Der Grossteil aller archäologischen und arteologischen Ausgrabungen entspricht nicht dem gängigen Bild der von den Medien gerne verbreiteten „Sensationsfunde“ – wie etwa dem Grab Tutanchamuns (Howard Carter, 1922, Tal der Könige, Ägypten), oder der Grabstätte des Königs Phillip von Makedonien (Manolis Andronikos, 1977, Vergina, Griechenland) – sondern besteht zum überwiegenden Teil aus fragmentarischen Überresten, welche erst durch die wissenschaftliche Aufarbeitung zu einer Gesamtdarstellung zusammenfügbar sind und so in einen arteologischen und/oder historischen Konnex impliziert werden können.
Freilich bringen die oftmals für den Laien nur in marginalen Spuren vorhandenen Funde das Verständnis der Öffentlichkeit an ihre Grenze, umso wichtiger ist daher die genaue wissenschaftliche Aufarbeitung dieser Funde, um dergestalt die Bedeutung und Relevanz der arteologischen Arbeit angemessen und nachvollziehbar zu gestalten. Hierbei gilt es besonders der eingeborenen Bevölkerung vor Ort und den eingesetzten lokalen Hilfskräften umgehend die Wertigkeit der jeweiligen Fundsituation zu vermitteln, um so von vornherein falsche Erwartungen und eventuell daraus resultierende Frustrationen zu verhindern.
Die Freilegung der Stele/Nische an der Grabungsstelle Kaunertal weckte umgehend das Interesse der lokalen Medien und führte zu einer Art von Schautourismus an der Grabungsstelle, dem nur mit einer rigiden Beschränkung der Zutrittsmöglichkeiten beizukommen war. Je weiter die Freilegung der Stele/Nische erfolgte, umso grösser wurde die Zahl der Schaulustigen und auch die – bis zu einem gewissen Grad – Euphorie der eingeborenen Hilfskräfte. Der lokale Tiroler Radiosender brachte jeden Tag unter dem Titel „Das Geheimnis der Kaunertaler Nische“ Live-Reportagen zur Ausgrabung, sodass sich Dr. Arkadasch Dag veranlasst sah, in einer eigenen Presseaussendung vor zu hoch gesteckten Erwartungen abzusehen. Um das Grabungsgelände abzusichern wurden auf Antrag der Expeditionsleitung Gendarmeriebeamte abgestellt, die nicht nur den Besucherstrom kontrollierten, sondern auch das Grabungsgelände rund um die Uhr bewachten.