Kaunertal, Mai – Oktober 1997, Ausgrabungsprotokoll 20
Nach der Freilegung der Stele/Nische und einer Analyse der Sondierungsgräben (I bis VI) erarbeitete Dr. Arkadasch und sein Team einen speziell auf diese Ausgrabung abgestimmten Grabungskataster, um dergestalt zum einen die eingeborenen Hilfskräfte effizient nach einer strikten, und so dem Wesen der eingeborenen Bevölkerung entsprechendem, Arbeitsagenda permanent einsetzen zu können, und zum zweiten, mittels der daraus erzielbaren Steigerung der Grabungskapazitäten die generellen Fundanwartschaften zu erhöhen. Zudem wirkte sich die verlangte und eingeforderte Steigerung der Grabungsleistung enorm positiv auf die insgesamte Grabungsbilanz aus, da es durch die tägliche Erschöpfung der eingeborenen Hilfskräfte kaum mehr zu sinnentleerten Diskussionen und Debatten kam: diese Personen waren für eine spezielle Art manipulativer körperlicher Arbeit in eine reguläres Dienstverhältnis übernommen worden, wurden vertragsgemäss bezahlt und erhielten zudem eine kubikmeterabhängige Zusatzprämie für gehobenes, aber auch durchsuchtes Grabungsmaterial. Umgekehrt – und dieser Vertragspassus ist dem Einwirken des Expeditionsfotografen Herrn Herwig Angerer zu verdanken – konnten Abstriche bei den Prämien verrechnet werden, wenn entweder der Leistungswillen offensichtlich nachliess, oder tatsächlich gegen die arteologische Grabungsordnung mutwillig verstossen wurde.
Die Einteilung des Grabungsgeländes „Kaunertal“ erfolgte folgendermassen:
1) Der Bereich nördlich des lokalisierten Stelenvorplatzes wurde als ADHP (Area of high degree of probability) ausgewiesen.
2) Die hangabwärts reichenden Teile zum Bachbett der Fagge hin, erhielten den Status ANDP (Area of normal degree of probability).
3) Die restlich verbleibenden Grabungsbereiche wurden vorerst nicht einskartiert.
Am 10. Juli 1997 wurde im westlichen Bereich des Grabungsgeländes, ausgehend von den bereits angelegten Sondierungsgräben I, II und III mit den Horizontalsondierungen im Parallelverschiebungsverfahren begonnen. Dabei diente einmal mehr die Erstanlage der Sondierungsgräben als hydrogeologische Absicherung, da die ortsüblichen Wettersituationen durch anhaltenden Dauerregen gekennzeichnet waren. Nichtsdestotrotz verlangte Dr. Arkadasch vollen Einsatz seiner Hilfskräfte und liess dafür direkt am Wasserverlauf der Fagge , gute 15 Meter westlich des ausgewiesenen Grabungsgeländes eine provisorische aquätane Sickersiebanlage errichten, um umgehend eine erste Aussortierung des ausgegrabenen Materials zeitnah und unter Vermeidung langer Transportwege vornehmen zu können. Auf diese Weise konnte so eine Tagesdurchschnittsleistung von 6 bis 8 Kubikmetern Sondierungsmaterial gehoben und grobsortiert werden.
Die Fundung des 14. Juli 1997 erfolgte im Bereich zwischen Sondierungsgraben I und II, mittels einer dem natürlichen Verlauf einer abschüssigen Felsennase verlaufenden Parallelverschiebung. Die Grabungskräfte stiessen dabei auf eine Natursteinmauer die sich in einer Länge von 93,70 cm von West nach Ost erstreckt und in einer stufenartigen Anlage, rechtwinklig (in Nord-Südrichtung) errichtet wurde. Um von vornherein unrealistische Erwartungen der eingeborenen Grabungskräfte auszuschliessen, liess Dr. Arkadasch diese Fundstelle sofort einzäunen und untersagte allen nicht wissenschaftlich geschulten Teilnehmern das Betreten. Im Schichtgrabungsverfahren erfolgte die weitere Freilegung der Funde. Die Bergung mittels Gipseinguss der Fundstücke wurde nach kurzer Überlegung als unnotwendig angesehen, da es sich bei den beiden Fundstücken um metallene Gegenstände handelte, welche vorab keinerlei organisches Material zusätzlich freigab. Diese Entscheidung fusste nicht zuletzt auf den bisherigen Erfahrungen der arteologischen Ausgrabungen in Nordtirol, bei denen derartige Fundstücke stets einen rituellen Kultcharakter vorwiesen, ohne direkten Bezug zu humanoiden oder animalcerealen Opferritualen.