Kaunertal, Mai – Oktober 1997, Ausgrabungsprotokoll 21/7
Nach der Bergung wurde diese rechte, humanoide Hand sofort in den Bergungscontainer überstellt und dort noch während der konservierenden Erstbehandlungen gleichzeitig ersten arteologischen und pathologischen Untersuchungen unterzogen. Dies beinhaltete neben einer genauen bilddokumentatorischen Erfassung des Fundes (inklusive einer ersten röntgenologischen Aufnahmenserie) auch erste Gewebeprobenentnahmen an der Handwurzel und zellulare Abstriche an mehreren, streng dokumentierten Oberflächenbereichen, sowie in Anlehnung an kriminalforensische Vorgehensweisen, die Sicherstellung von Materialien, welche sich unter den Kämmen der Fingernägel eingenistet haben.
Diese kriminalforensische Untersuchung wurde im Rahmen einer arteologischen Beforschung zum ersten Mal durchgeführt und zeigt auf, wie wichtig eine fächer- und methodenübergreifende Arbeit im wissenschaftlichen Sinne zu einem Mehr an Wissenszuwachs führt und so gleichzeitig im Rahmen neuer Fragestellungen zu eventuell bisher subspezifizierten Themenbereichen zu neuen Erkenntnisansätzen wesentliches beitragen kann.
Dr. Rachel Holzstein Maurer, vom Forensischen Institut der Universität Augsburg, konnte anhand der unter den Fingernägeln geborgenen Rückstände sowohl die zeitliche Zuordnung des Fundes bestätigen (Endepoche der Arteologischen Zeit, +/- 25 Jahre), als auch beweisen, dass diese Hand nach erfolgter Mumifizierung/Haltbarmachung unmittelbar in das umgebende Erdreich eingebracht wurde und keine weitere topografischen Verlegung stattgefunden hat. Zudem entdeckte sie bei allen fünf Nagelbettrückständen eindeutige Spuren der verwendeten konservierenden Materialien und belegte auf diese Weise die Ergebnisse der chemischen Analyse betreffend die Mumifizierung dieser rechten Hand. Diese Ergebnisse unterstützten die verfahrenstechnische Rekapitulation des Mumifizierungsvorganges, welcher im experimentellen arteologischen Versuch mit Erfolg nachgestellt wurde (vgl. „Die Mumifizierung von humanoiden Funden in der Arteologischen und Hocharteologischen Zeit im Alpenraum“, Dr. Severin Obhauser, Universität Innsbruck, Inneditionen, 1998).
Bei dieser rechten menschlichen Hand handelt es sich um eine maskuline Extremität, welche mittels einer sauber durchgeführten Abtrennung post mortem vom Körper des Verstorbenen entfernt wurde. Die Gewebsanalysen belegen eine mechanische Separation dieser Extremität im Zeitraum von fünf bis maximal zwölf Stunden nach Eintritt des – wahrscheinlich – natürlichen Todes, da keinerlei Hinweise auf stresshormonelle Veränderungen im Feingewebe und in den Faszien festgestellt wurden. Die Abtrennung erfolgte mittels zweier von links nach rechts durchgeführten Schnittbewegungen, wobei hier ein messerartiges Werkzeug zur Verwendung kam, da die Schnittstellen keinerlei sägeartiges Muster aufweisen.
Die Mumifizierung erfolgte – ähnlich den bisherigen Fundungen im Alpenraum – über mehrere Schritte, wobei hier zuerst durch stark salzhaltige Laugen dem natürlichen Verwesungsprozess durch hydrogenen Entzug die Basis entzogen wurde, um dann, nach erfolgter, mehrwöchiger Trocknung dem Gewebeinneren durch Implikationen mit einem Gemisch aus Harzen, feinst zerriebener Eichenholzasche und mineralischen Elementen eine erhaltende und konservierende Struktur zu verleihen, die nach erfolgter Aushärtung das verbleibende organische Material in Form einer „Versteinerung“ dauerhaft verfestigte.
Die Abtrennstelle misst, gemessen am längsten Durchmesser dieser elipsoiden Rundung, eine Ausdehung von 5,10 cm. Die gesamte Hand weist eine Länge von 16,48 cm auf (gemessen von der Handwurzel zur Spitze des Mittelfingers) und eine Spannweite von 12,34 cm (vom Kleinen Finger bis zur Daumenspitze). Die Fingerstellung erscheint leicht geöffnet, ohne den Eindruck einer geplanten Zugriffstätigkeit zu vermitteln. Die Länge des Daumens beträgt 5,00 cm, die des Kleinen Fingers 5,61 cm. Die gemessene Entfernung von der Handwurzel zur Spitze des Kleinen Fingers beträgt 12,67 cm, während dieselbe Vermessungsspanne beim Daumen 9,73 cm misst. Die Spreizspanne zwischen dem Kleinen Finger und dem Ringfinger weist eine Entfernung von 3,90 cm auf, während sie weiterführend zum Mittelfinger, gemessen ab Fingerspitze Ringfinger, lediglich 2,01 cm beträgt. Die Spreizung zwischen dem 7,05 cm langen Zeigefinger zum Mittelfinger beträgt 3,82 cm. Sämtliche Nagelbette sind erhalten, ebenso die Fingernägel.