Pitztal, Juli – Oktober 1999, Ausgrabungsprotokoll 10
Alle fünf Grabungsteams die bis zum 24. Juli eingesetzt wurden, arbeiteten an einer eigenen AHDP – Stelle entlang des Unterlaufs des Grillerbachs. Die östliche Grenze dieses Gesamtbereichs der Ufergrabungen bildete das ausgewiesene Grabungshauptgelände welches am Zusammenfluss des von Südwesten her einmündenden kleinen Bachlaufes mit dem Grillerbach bis etwa hundert Meter entgegengesetzt der Flussrichtung sich nach Westen hin den Grillerbach entlang erstreckt. Das Hauptgrabungsgelände wird dabei wenige Meter westlich vom Zusammenfluss der beiden Wasserläufe in nord-südlicher Richtung von der Pitztal–Landesstrasse durchschnitten, von der im Hauptgrabungsgelände eine Abzweigung in Richtung Südwesten als Sackgasse verläuft, an deren Ende sich ein ausgewiesenes, gemeindeeigenes Areal der Gemeinde Wenns erstreckt welches für infrastrukturelle Massnahmen der Wege- und Strassenerhaltung genützt wird. Mit Bescheid vom 12. Juli 1999 wurde das gesamte Hauptgrabungsgelände von der Gemeinde Wenns als „Sondernutzungsfläche“ gemäss dem Flächenwidmungsplan des Landes Tirol ausgewiesen. Laut dem Tiroler Flächenwidmungsplan sind bestimmte Bestände gemäß §28 Abs. 2 und 3 (durch Naturereignisse gefährdete Flächen, überörtliche Anlagen und Programme sowie Schutzbereiche, sonstige Nutzungsbeschränkungen etc.) sowie Verkehrsflächen nach § 53 Abs. 3 TROG (Tiroler Raumordnungsgesetz) verpflichtend kenntlich zu machen. Dieser rechtliche Status ermöglichte es dem Expeditionsteam das Hauptgrabungsgelände nicht nur an seinen äusseren Grenzen mit einer nicht dauerhaften Einzäunung durch Maschendraht zu versehen, sondern zudem den Bereich der Strassenführungen der Pitztaler–Landesstrasse und der Wegabzweigung, die innerhalb des Hauptgrabungsgeländes liegt, mittels eines mannshohen Zaunes gegenüber Betretungen und unkontrollierten Befahrungen auszusparen. Beiderseitig der Trassenführung der Pitztaler–Landesstrasse eingelassene Tore ermöglichen zudem sowohl die örtlich kürzeste Verbindung der durch die Strassenführung abgeteilten Hauptgrabungsabschnitte, als auch die infrastrukturelle Versorgung dieser Bereiche mit Werkzeugen und Materialien. Diese Umzäunungen wurden grösstenteils bis zum 24. Juli fertiggestellt und mit Ende des Monats konnte auch die Grabungsleitstelle am Hauptgrabungsgelände in Betrieb genommen werden.
Die fünf Grabungsteams (bestehend aus der jeweiligen arteologischen Leitung, den Studierenden der Gruppe um Dr. Stephan Rheinthaler und den notwendigen eingeborenen Hilfskräften) arbeiteten bis 24. Juli parallel dazu an den fünf AHDP – Stellen, deren westlichste Grabungsstelle unmittelbar im Uferwaldbereich östlich des Piller–Landesstrasse am Grillerbach lag. Das leicht kupierte Gelände des Uferbereichs belegt in seinem Verlauf zwischen den beiden Hauptverkehrswegen die Tatsache eines generell statischen Wasserverlaufes, umso mehr, als die notwendigen Überlaufbereiche für Hochwasserführungen im angrenzenden Wiesenbereich im ausreichenden Masse gegeben sind und durch ein entsprechendes Gefälle einen nichterodiven Abfluss gewährleisten. Damit bilden die mit Buschwerk und Laubbäumen (überwiegend Grau- und Schwarz-Erlen [Alnus incana und Alnus glutinosa] sowie Haselnussgewächse [Corylus avellana], beide aus der Familie der Birkengewächse [Betulaceae]) bewachsenen, meist einufrig ausgeführten
Geländeerhöhungen (im Schnitt 1 bis 1,5 m) die idealen Voraussetzungen für arteologische Fundungen in diesem Abschnitt. Zudem stellen diese Erhöhungen natürliche Begrenzungen und Wegmarkierungen dar, die auch heute noch in den Acker- und Raingrenzen ihre Bedeutung haben. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass diese mit Buschwerk und Bäumen bestandenen Uferbereiche keiner direkt zuordenbaren Bewirtschaftung unterliegen, sondern sich nach wie vor im Allgemeinbesitz der Gemeinde befinden. Diese Situation stellte rechtlich gesehen eine positive Vereinfachung im administrativen Expeditionsalltag dar.