Pitztal, Juli - Oktober 1999, Ausgrabungsprotokoll 22/5

Pitztal, Juli – Oktober 1999, Ausgrabungsprotokoll 22/5

Dieser Mangel an aussagekräftigen Zusatzfundungen, der insgesamt die spezifische Zuordenbarkeit der beiden humanoiden Funde sowohl in der chronologischen Amplitude innerhalb eines arteologischen Zeitgefüges, als auch im jeweiligen individuellen Sozietätsgefüge erschwert, artikulierte sich in entsprechenden Fragestellungen und theoretischen Ansätzen, welche nachhaltig erst mit der tatsächlichen Verifizierung der Erstdiagnose von Dr. Armin Lengauer und der zeitlichen Zuordnung in die Epoche der Arteologischen Zeit, beendigt werden konnten.

Gerade diese Besonderheit des Fehlens jeder weiterführenden archäologischen und/oder arteologischen Fundungen charakterisiert in aller Deutlichkeit die Besonderheit dieser Pitztaler Ausgrabungen. Abgesehen von der artifiziell erzeugten Schüttung eines Schotterbettes aus gewaschenen Kieseln und einer rechteckigen Einfriedung aus Trockenmauern konnten keinerlei weitere bauliche oder durch regelmässigen Gebrauch erzeugten Hinweise und/oder Spuren einer spezifischen Nutzung in oder an dieser Fundstelle entdeckt werden. Weder gibt es eindeutige Überreste von Zugangspfaden, Wegen oder gar vorplatzartigen Bauwerken, die in irgendeiner Weise auf die originäre Verwendung dieses Mauergeviertes hindeuten, noch sind sonstige Spuren erhalten, die zumindest einen indirekten Hinweis auf etwaige Nutzungen erlauben.

Es gilt daher bis auf weiteres die monoformale Gestaltung und Ausarbeitung dieser Fundstelle mitsamt den beiden humanoiden Fundungen auf ihre reine arteologische Beschreibung zu beschränken und jede hypothetische Interpretation in den Bereich der Spekulation zu verweisen.

Das trockengemauerte Geviert erstreckt sich über sieben Meter abfallend zum Ufer des Grillerbachs und weist eine Breite von 3,5 bis 3,7 m in west-östlicher Richtung auf. Die westliche Längsmauer konnte nahezu unbeschädigt freigelegt werden, lediglich im Bereich der Mauerkrone, die mittels abgeflachter und unbehauener Steinplatten gebildet wurde, sind vereinzelte Beschädigungen feststellbar. Der östliche Mauerbereich hingegen besteht nur mehr aus wenigen Fundamentresten, die jedoch eindeutig den ursprünglichen Mauerverlauf wiedergeben. Durch das Fehlen dieser Mauerung erfolgte im Laufe der Zeit eine natürliche Verflachung der Schotterschüttung in östlicher Richtung.

Die beiden humanoiden Fundstücke waren in einem Abstand von wenigen Zentimetern derart abgelegt, dass sich daraus bildlich die ursprüngliche Stellung der Finger an einer gesamten linken Hand nachvollziehen lässt.

humanoider fund, finger nr. 3, aussen, pitztal 1999, dr. arkadasch, arteologieBeim Finger Nr. 3 handelt es sich um einen weiblichen Mittelfinger, der professionell an der Fingerwurzel von der restlichen Hand post mortem, unter Verwendung einer scharfen Klinge oder einem axtähnlichen Instrument in einem Zug abgetrennt wurde. Die Schnittstelle ist sowohl im gesamten Bereich der Cutis, als auch im darunterliegenden Gewebe fransenfrei und unperforiert. Der Übergang zum skelettalen Schnitt ist lediglich strukturell erkennbar und weist keinerlei Ansätze für einen weiteren mechanischen Abtrennungsvorgang auf. Die Amputation post mortem wurde folglich mit der notwendigen anatomischen Kenntnis fachgerecht vollzogen.

Die Gesamtlänge dieses Mittelfingers beträgt 7,27 cm, gemessen von der Schnittstelle an der Fingerwurzel bis zur Rundungskuppe des bestens erhaltenen Fingernagels. An seiner breitesten Stelle misst der Finger an der Abtrennungsstelle 1,49 cm, während die Breite des Fingernagels, gemessen am Nagelbett 0,82 cm beträgt. Die Länge des Fingernagels, der deutliche Hinweise auf permanente Pflege zeigt, beträgt 1,26 cm. Die Länge des letzten Fingergliedes misst bis zum Gelenksbeginn 2,90 cm, der Abstand von der Fingerspitze bis zum zweiten Fingergelenk beträgt 4,79 cm und das letzte Fingerglied (ohne jeden Gelenksteil) weist eine Länge von 2,20 cm auf.

humanoider fund, finger nummer 3, innen, pitztal 1999, dr. arkadasch, arteologieDie Ansicht der handinnenliegenden Seite dieser Extremität ergibt bei einer Messung ab Schnittstelle bis zur Fingerkuppe (wobei hier der überstehende Rand des Fingernagels ausser Acht gelassen wurde) eine Länge von 7,02 cm.

Die gesamte Oberfläche (sowohl von Finger Nr. 3 als auch von Finger Nr. 4) wurde von einer zwischen 0,8 mm bis zu 1,3 mm starken Kalkschicht bedeckt, die nachweislich auf die Einbettung in die Kieselschüttung rückführbar ist und sich erst im Laufe der Lagerung allmählich in einem natürlichen Prozedere entwickelt hat. Auf Grund der mineralogischen Analysen dieser Schicht und deren Abgleichung mit den Ergebnissen der forensischen Untersuchungen der verwendeten Mumifizierungsmethoden der beiden Extremitäten kann gefolgert werden, dass es sich dabei um eine bewusste und beabsichtigte Vorgangsweise gehandelt hat, um dergestalt eine dauerhafte Konservierung der beiden humanoiden Fundstücke sicher zu stellen.

Beide Fundstücke wurden nach derselben Art und Weise formerhaltend präpariert. In einem ersten Schritt erfolgte dabei eine Dehydration mittels thermischer Austrocknung in Form einer indirekten, länger andauernden pyrotechnischen Lagerung. Reste von extern aufgetretenen Verbrennungsvorgängen in relativer Objektnähe wurden mehrfach nachgewiesen. Die Hämoglobinmessung belegt dabei eine senkrechte Lagerung im erweiterten Randgebiet einer Feuerungsstelle, wobei das offene Ende der Schnittstellen nach oben zeigte, um derart den Austritt von Feuchtigkeit zu gewährleisten. Dieser Vorgang dürfte mehrere Wochen beansprucht haben.

Der eigentliche Präparationsprozess erfolgte sodann in mehreren Stufen: zuerst wurden die Finger in eine stark salzhaltige Lösung eingelegt und sodann einer weiteren Trocknung an der Sonne unterzogen, wie die pigmentalen Veränderungen in der Textur der Epidermis belegen. Im nächsten Schritt erfolgte die Einbringung von überwiegend mineralischem Strukturmaterial (einem Gemisch aus 85 % Gips und 15 % Kiefernharz) um unerwünschte Schrumpfungsprozesse zu unterbinden. Die Schnittstelle selbst wurde gleichfalls mit diesem Strukturmaterial hermetisch abgedichtet, wobei hier eine zusätzliche Schicht aus Kiefernharz und Pottasche eine hydrophobe Abdichtung gewährleistet. Abschliessend wurden die beiden Extremitäten in einem doppelgereinigten Harzbad im Tauchverfahren mehrfach beschichtet und eingehärtet.