Pitztal, Juli - Oktober 1999, Ausgrabungsprotokoll 22/6

Pitztal, Juli – Oktober 1999, Ausgrabungsprotokoll 22/6

Beim Finger Nr. 4 handelt es sich um das zweite humanoide Fundstück, welches in unmittelbarer Nähe von Finger Nr. 3 vorgefunden wurde. Obgleich durch das Geschiebe welches durch den Mauerverbruch der ostseitigen Einfriedung kontinuierlich begünstigt wurde, die ursprüngliche Lage beider humanoider Fundstücke nicht mehr eindeutig bestimmt werden kann, ist davon auszugehen, dass das Kieselbett insgesamt einer allmählichen Verrutschung unterlag, da die östliche Einfriedung weder durch eine abrupte äussere Einwirkung zerfiel noch durch sonstige mechanische Einflüsse von aussen zerstört wurde. Die vorhandenen Bruchstücke weisen eindeutig auf eine statische Instabilität hin, die einerseits durch die zum Bachbett hin abfallende Geländekante des gewachsenen Felsens verstärkt wurde und andererseits durch punktuelle Materialermüdungen im Gefüge der Trockenmauerung bedingt war. Dabei ist jedoch von einer kontinuierlichen Verbrechung, beginnend bei der Mauerkrone, auszugehen, die im Laufe von mehreren Jahrzehnten zur gegenwärtigen Verflachung insgesamt führte. Die dadurch begünstigte Driftbewegung der durch das Geviert eingeschlossenen Schotterschüttung verstärkte sich aufgrund der Schotterstruktur, die ausschliesslich aus gewaschenen Kieseln in einer Rollierung zwischen zwei und 3,7 cm gebildet wurde. Das Roll- und Gleitverhalten von abgerundeten Kieseln wird seit alters her in der Trassierungstechnik von Strassenunterbauten zur Drainagierung des Oberflächen-und Sickerwassers eingesetzt, wobei hier jedoch darauf geachtet wird, durch die Beimengung von Sanden und mergeligen Bindeschichten einen zwar durchlässigen, aber dennoch festgefügten Baukörper zu erhalten, der dauerhaft darauf angelegt ist grosse mechanische Belastungen auszuhalten und zu kompensieren. Dieser Stabilitätsfaktor wurde bei der Fundung im Pitztal offensichtlich bewusst ausser Acht gelassen. Zum einen um dadurch eine möglichst dauertrockene Umgebung für die eingebetteten Humanfunde zu gewährleisten und zum anderen liegt die Hypothese nahe, dass durch die Geviertmauerung die erforderliche Stabilität sichergestellt erschien.

Die originäre Lage der beiden humanoiden Fundstücke kann somit nur theoretisch ermittelt werden, jedoch liegt unter Berücksichtigung der Verschiebung des Schotterbettes der Schluss nahe, dass es sich hierbei lediglich um eine Gesamtverschiebung innert eines halben Meters handeln kann, wobei diese Verschiebungen in mehreren kleinen Schritten abliefen und daher eher flächig ausgefallen sind, selbst unter Berücksichtigung des immanenten Rieselverhaltens gewaschener Kiesel dieser Grössenordnung.

Der Liegeort der beiden Finger zueinander unterlag somit einer relativ geringen Veränderung und kann daher unter Berücksichtigung der beschriebenen, geländebedingten Drift in seiner originären Beabsichtigung nachvollzogen werden. Dies belegt auch die bioterrestrische Untersuchung des umgebenden Schottermaterials, bei welcher keinerlei weitere Spuren einer zusätzlichen Verschiebung festgestellt wurden.

Beim Finger Nr. 4 handelt es sich um den weiblichen Ringfinger einer linken Extremität. Sowohl die pathologischen Untersuchungen als auch sämtliche Laboranalysen belegen die zweifelsfreie Zusammengehörigkeit beider humanoider Fundstücke. Es handelt sich somit um Finger der ein und derselben Hand, die beide post mortem im Zuge eines geschlossenen Handlungsablaufes amputiert und mumifiziert wurden.

finger nummer 4, humanoider fund, pitztal 1999, dr. arkadasch, arteologieFinger Nr. 4 weist eine Gesamtlänge von 5, 93 cm auf und misst an seiner Abtrennungsstelle einen maximalen Querschnitt von 1,41 cm. Das letzte Fingerglied, mit einem perfekt erhaltenen Fingernagel von 1,02 cm Länge, endet nach 1, 70 cm an der entsprechenden Gelenkskapsel, während das zur Handfläche hin erste Fingerglied 1,71 cm misst. Die Breite des Fingernagels beträgt an der breitesten Stelle 0,69 cm.

Die Präparation erfolgte Deckungsgleich der Mumifizierung von Finger Nr. 3.

Keiner der beiden Finger trägt Spuren von metallischem oder sonstigem Schmuck, gleichwohl die Altersbestimmung eindeutig belegt, dass es sich bei der ursprünglichen Trägerperson dieser Extremitäten um eine Frau im Alter zwischen 32 und maximal 40 Jahren gehandelt haben muss. Dennoch weisen beide Finger eindeutig darauf hin, dass keinerlei schwere körperliche Arbeiten diese Finger nachhaltig morphologisch beeinflusst haben, vielmehr belegt die Textur der Epidermis ein hohes Ausmass von pflegerischer Sorgfalt während der gesamten Lebensdauer.

rekonstruktion, humanoide funde, pitztal 1999, dr. arkadasch, arteologieAufgrund dieser Erkenntnisse – und sicherlich auch in Anlehnung an die humanoiden Funde bei den bisherigen arteologischen Expeditionen im Nordtiroler Raum – wurden diese beiden weiblichen humanoiden Funde umgehend als „die Pitza“ bezeichnet und dieser populärwissenschaftliche Fundname nicht nur von den lokalen Medien verbreitet, sondern er fand auch Einzug in die entsprechende Fachliteratur.

Die Rekonstruktion der beiden Fingerfunde zeigt die wahrscheinliche Stellung beider Extremitäten im Gesamtgefüge einer insgesamten Darstellung einer linken, weiblichen Hand und vermittelt dergestalt anschaulich die Zierlichkeit als auch Feingliedrigkeit dieser humanoiden Fundung.